Briefwahl ab sofort im Rathaus möglich

    Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025, zwischen 8 und 18 Uhr statt. Wer im genannten Zeitraum am Wahltag nicht persönlich zur Stimmabgabe in sein Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und an der Abstimmung per Briefwahl teilzunehmen. Die dafür nötigen Briefwahlunterlagen können auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden: über ein Formular auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder persönlich bei der Wahlbehörde im Rathaus, Rathaussaal.

    Am Dienstag, 4. Februar 2025, sind die Stimmzettel im Rathaus eingetroffen. Seitdem können die bereits beantragten Briefwahlunterlagen zusammengestellt und versandt werden. Derzeit liegen rund 2700 Briefwahlanträge vor. „Sie werden jetzt schnellstmöglich abgearbeitet“, sagt Wahlleiter Olaf Rienitz. „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bemühen sich derzeit darum, die Briefwahlunterlagen umgehend zu versenden.“

     Außerdem ist es ab sofort möglich, die Briefwahl persönlich im Rathaus durchzuführen. Briefwähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mitbringen.

    Geöffnet ist die Wahlbehörde zu folgenden Zeiten:

    • Montag 9 bis 12 Uhr
    • Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
    • Donnerstag 13 bis 17 Uhr
    • Freitag 7 bis 12 Uhr

    Wer seine Briefwahlunterlagen mit nach Hause nimmt, um dort zu wählen, muss sicherstellen, dass der Wahlbrief bis zum 23. Februar 2025, 18 Uhr bei der Wahlbehörde eintrifft. Entsprechende Transportzeiten durch die Deutsche Post müssen dabei berücksichtigt werden. Es wird daher empfohlen, die Briefwahlunterlagen im Briefkasten der Stadt Königs Wusterhausen einzuwerfen oder die Briefwahl direkt im Rathaus durchzuführen.

    Verantwortlich für die Redaktion: Katrin Kunipatz