Hinweise zur Briefwahl ​bei der ​Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

    Versand der Unterlagen erst wenn Stimmzetteln vorliegen

    In diesen Tagen erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Die Wahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, zwischen 8 und 18 Uhr statt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist unter anderem aufgedruckt, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe erfolgt. Am Wahltag erscheinen die Wählerinnen und Wähler dort im benannten Zeitraum und bringen ihre Wahlbenachrichtigung und ihr Ausweisdokument mit. Anschließend findet die Stimmabgabe statt.

    Wem es nicht möglich ist, am Wahltag persönlich im Wahllokal zu erscheinen, kann an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen. Der dafür benötigte Wahlschein muss von Einwohnern der Stadt Königs Wusterhausen bei der Wahlbehörde der Stadt beantragt werden. Dies ist über ein Formular auf der Internetseite möglich, mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder persönlich bei der Wahlbehörde im Rathaus, Rathaussaal, möglich.

    Beachten müssen alle Briefwähler die verkürzten Fristen bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl. Während Anträge für die Briefwahl bereits seit dem 13. Januar 2025 gestellt werden können, können die Unterlagen erst verschickt werden, wenn die Stimmzettel im Rathaus vorliegen. Deren Druck kann frühestens beginnen, wenn der Bundeswahlausschuss am 30. Januar 2025 über die letzten Einsprüche entschieden hat.

    Die Wahlbehörde der Stadt Königs Wusterhausen wird informieren, ab wann der Versand der Unterlagen beginnt und die Wahl mit Wahlschein im Rathaus möglich ist. Nach derzeitiger Schätzung wird dies ab dem 10. oder 11. Februar 2025 der Fall sein. Trotzdem muss die/der Briefwähler/in sicherstellen, dass der Wahlbrief bis zum 23. Februar 2025, 18 Uhr bei der Wahlbehörde eintrifft. Entsprechende Transportzeiten durch die Deutsche Post müssen dabei berücksichtigt werden. Es wird daher empfohlen, die Briefwahlunterlagen im Briefkasten der Stadt Königs Wusterhausen einzuwerfen oder die Briefwahl direkt im Rathaus durchzuführen.