Stadtverordnete beschließen Doppelhaushalt für 2024/25

    Nach der Veröffentlichung des Haushalts darf Geld für neue Bauprojekte ausgegeben werden.

    Die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung in Königs Wusterhausen endet bald. 
    Die Stadtverordneten haben am Montag (19. Februar 2024) mehrheitlich mit 
    26 Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen die Haushaltsatzung für die Jahre 2024/25 beschlossen. Da der Haushalt keine Genehmigungstatbestände enthält, wird er im Sonderamtsblatt bis Ende Februar bekannt gemacht. Ab diesem Zeitpunkt kann die Verwaltung über die Mittel verfügen und beispielsweise Planungsbüros und Bauunternehmen für Neubaumaßnahmen binden und Investitionszuschüsse an Vereine geben oder Ortsteilbudgets auszahlen.

    Die Entscheidung für den Doppelhaushalt hatte verschiedene Gründe. Gegenüber der jährlichen Erstellung des Haushaltsplans reduziert sich der Aufwand innerhalb der Verwaltung und für die ehrenamtlich tätigen Stadtverordneten. Auf diese Weise werden personelle Ressourcen frei, um die noch ausstehenden Jahresabschlüsse zu erstellen. Gleichzeitig bietet der Doppelhaushalt größere Planungssicherheit für die Verwaltung und die Empfänger freiwilliger Leistungen wie Sportverein und Kulturschaffende.

    Die Verwaltung hat sich für die Jahre 2024 und 2025 viel vorgenommen. Für die Ortswehren in den Ortsteilen Niederlehme, Wernsdorf und Senzig sollen neue Fahrzeuge beschafft werden. Die Schulen sollen Computertechnik und Smartboards erhalten. Im Bereich Bauen stehen die meisten Projekte auf der Liste, angefangen bei der Planung und Umsetzung von Sanierungs- und Neubau-vorhaben an Schulen und Kitas, über das Feuerwehrgerätehaus in Wernsdorf, die Hauptfeuerwache im Königspark bis hin zu Spielplätzen und die Erneuerung verschiedener Rad- und Gehwege. Geplant ist, im Jahr 2024 rund 34,7 Millionen Euro zu investieren und im Jahr 2025 weitere 19,6 Millionen Euro. Die Stadt Königs Wusterhausen wird dafür keine Kredite aufnehmen.

    Trotzdem ist auch dieser Doppelhaushalt nicht in Stein gemeißelt. Nachträglich sind Änderungen möglich und teilweise auch zwingend nötig. So dürfen Baukosten nur im Zusammenhang mit einer konkreten Planung im Haushalt eingestellt werden. Andererseits muss es der Verwaltung möglich sein, auf gering ausfallende Einnahmen zu reagieren. Die Details zu den Wertgrenzen des Nachtragshaushalts sind in der Haushaltssatzung festgelegt.

    Verantwortlich für die Redaktion: Katrin Kunipatz