Einwohnerbefragung zur Entwicklung des Königsparks läuft

    Erste Rückmeldungen sind eingegangen

    Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 19. Februar 2024 werden Königs Wusterhausens Bürgerinnen und Bürger befragt, ob sie an der aktuellen Rechtslage bei der zur Abstimmung stehenden Fläche des Königsparks etwas ändern wollen oder nicht. Es gilt mitzuentscheiden, ob eine reine Gewerbefläche wie im Bebauungsplan von 1992 umgesetzt wird oder ob ein zukunftsfähiges neues Areal für die Stadt entwickelt werden soll.

    Die Einwohnerbefragung hat offiziell am 18. August 2024 begonnen. Mit den Unterlagen zur Abstimmung befindet sich in den Wahlbriefen auch ein Informationsflyer, der die Entwicklungsgeschichte des Königsparks aufzeigt und Hintergrundinformationen zu den beiden Bebauungsvarianten - Gewerbegebiet oder ein gemischt genutztes Quartier - liefert. Bis zum 15.September 24 können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt ihre Entscheidung mitteilen. Bis zur offiziellen Auszählung werden die Rücksendungen in einer verschlossenen Urne verwahrt. 

    Es kursieren inzwischen verschiedene nichtoffizielle Flyer und Falschaussagen, welche die Stimmvergabe beeinflussen sollen. Insbesondere der „gedruckte“ Stimmzettel, bei gleichzeitiger Formulierung von Falschinformationen widerspricht dem von allen Beteiligten gewollten, demokratischen Prozess einer Willensbekundung.

    Die Stadt sieht sich daher veranlasst, auf die aktuellen Fakten hinzuweisen:

    Bei der zur Abstimmung stehenden Fläche

    •  geht es nicht um die Wahl zwischen einer Grünfläche und einer Hochhaussiedlung.

    • gibt es aktuell keine Grünflächen oder Parkanlagen für eine öffentliche Nutzung. Die Rechtslage setzt   90 % Gewerbefläche fest, auch wenn diese bisher nicht als solche genutzt wurde.

    • war als reines Gewerbegebiet ausgewiesen. Die im inoffiziellen Flyer aufgestellte Behauptung, es sei  schon immer eine gemischte Bebauung vorgesehen gewesen, ist irreführend.

    Tatsache ist:

    Der anhaltende und zu erwartende steigende Zuzug wird durch Nichtschaffung von Wohnraum nicht abebben. Im Gegenteil führt Nichtschaffung von Wohnraum in einer Kommune mit begrenzten infrastrukturellen Expansionsmöglichkeiten zu einer Verschärfung des sich weiter verknappenden Wohnraums.

    Die aktuellen Voraussetzungen, um über die Neugestaltung zu entscheiden, wurden im Rahmen und auf Grundlage gesetzlicher Prozesse sowie unter Beachtung verschiedenster Beteiligungsformate in der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2023 beschlossen.

    Die Stadt Königs Wusterhausen möchte die Einwohnerinnen und Einwohner von Königs Wusterhausen weiterhin in den Prozess zur Bebauung des Königsparks einbinden. Das Ergebnis der Befragung wird in die weitere Entwicklung und in Absprache mit der DLE (Land Development GmbH) einfließen, auch wenn das Ergebnis rechtlich nicht bindend ist.

    Inhaltliche Fragen beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Stadtentwicklung unter den Telefonnummern 03375 273-191;-319 oder stadtentwicklung@stadt-kw.de .