Ansprechpartnerinnen Friedhofsverwaltung
Aufgaben der Friedhofsverwaltung
- Durchführung von Beisetzungen auf den kommunalen Friedhöfen
- Erstellung von Gebührenbescheiden
- Vergabe von Nutzungsrechten an verschiedenen Grabarten
- Verlängerung von Nutzungsrechten
- Bearbeitung von Umbettungsanträgen
- Bearbeitung von Grabmalanträgen / Durchführung der jährlichen Grabmalprüfungen auf Standsicherheit
- Überwachung der Ruhefristen
- Erteilung von Sondergenehmigungen für Gewerbetreibende und Bürger
- Herrichtung und Unterhaltung der Gemeinschaftsgrabanlagen
- Ansprechpartnerinnen für Bestatter und Bürger
Grabstättenarten
- Erbgrabstätten
- Wahlgrabstätten
- Reihengrabstellen
- Gemeinschaftsreihengrabstellen
- Urnenreihengrabstellen
- Urnenwahlgrabstätten
- Baumurnengrabstätten
- Urnengemeinschaftsanlagen
- anonyme Urnenfelder
- Urnengemeinschaftsanlagen sowie
- Ehrengrabstätten und
- Kriegsgräber
- Schmetterlinsgrab
Hinweis
Die Stadt führt jährlich Standsicherheitsprüfungen von Grabmalen durch. Grabmale, die nicht der geforderten Standsicherheit entsprechen, werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Standgefährdete Grabmale können zur allgemeinen Sicherheit umgelegt werden. Innerhalb von 4 Wochen müssen die Nutzungsberechtigten der Grabstätte veranlassen, dass die Standsicherheit des Grabmals von Fachleuten, nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks und der Baukunst, dauerhaft standsicher wieder hergestellt wird.