Die Stadtkasse bitte um Mithilfe

    Seit Jahresbeginn gelten neue Hebesätze für die Grundsteuer. Dementsprechend wurden neue Bescheide an die Grundstückseigentümer verschickt. Zur zweiten Hauptfälligkeit der Steuern im Mai sind in der Stadtkasse nun zwei Probleme aufgefallen.

    1. Viele Grundstückseigentümer zahlen den Betrag in der im Vorjahr gültigen Höhe ein. So entstehen Differenzen, die als offene Forderungen bei der Stadt stehen bleiben.
    2. Andere Grundstückseigentümer zahlen Beträge ein, obwohl sie der Stadt teilweise schon vor längerer Zeit eine „Abbuchungserlaubnis“ erteilt haben. So kommt es, dass manchmal nur Kleinstbeträge als Differenzen abgebucht werden oder die Einzahlung auf die nächste Fälligkeit der Steuerzahlung gebucht wird. Es kann sonst passieren, dass gar nicht abgebucht wird.

    Die Stadtkasse bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, ihre Bescheide für 2024 zu prüfen. Zur nächsten Hauptfälligkeit im August 2024 sollte dann der korrekte Betrag einschließlich der entstandenen Differenz eingezahlt werden. Wer dagegen Teilnehmer am Abbuchungsverfahren ist, zahlt gar nicht ein. Entsprechende Vermerke finden sich auf dem Steuerbescheid.

    So vermeiden Eigentümer Unstimmigkeiten in ihren Kassenzeichen und helfen den Mitarbeitern der Stadtkasse.

    Verantwortlich für die Redaktion: Katrin Kunipatz