Sportplätze und Hallenzeiten fürs nächste Schuljahr jetzt anmelden

    Jedes Jahr werden die Zeiten für die Nutzung der städtischen Sportanlagen neu vergeben. Laut der entsprechenden Sportanlagennutzungssatzung ist für die Vergabe der Zeitraum des Schuljahres entscheidend. Die nächste Vergabe erfolgt deshalb für die Zeit zwischen dem 2. September 2024 und dem 23. Juli 2025.

    Um bei der Vergabe berücksichtigt zu werden, müssen bereits jetzt bis zum 31. Mai 2024 die entsprechenden Anträge auf Überlassung von Sportanlagen gestellt werden. Die Stadt Königs Wusterhausen hat dafür auf ihrer Internetseite ein entsprechendes Formular hinterlegt. Für Fragen steht die zuständige Mitarbeiterin des Gebäudemanagements per Telefon: 03375 273 217 oder per E-Mail: raumvergabe@stadt-kw.de zur Verfügung.

    Für die Vergabe der Sportanlagen haben Stadt, Kreissportbund und Sport in KW Grundsätze festgelegt. Nach diesen Prioritäten wird bei Terminkollisionen eine Entscheidung getroffen.

    Demnach gelten folgende Prioritäten:

    1. Schulsport im Lehr-, Übungs- und Wettkampfbetrieb
    2. Kinder- und Jugendsport (Sportorganisationen) im Lehr-, Übungs- und Wettkampfbetrieb
    3. Behinderten- und Versehrtensport im Lehr-, Übungs- und Wettkampfbetrieb
    4. Sportorganisationen (Ü18) im Lehr-, Übungs- und Wettkampfbetrieb
    5. Sportorganisationen (Ü18)
    6. Allgemeine sportliche Nutzung für U18/Ü18 (Privatpersonen, ohne Sportorganisation)


    Grundsätzlich regt das Gebäudemanagement der Stadt Königs Wusterhausen an, dass sich die Sportinteressierten untereinander vernetzen, um die Möglichkeiten gleichzeitiger Nutzung zu optimieren oder den Tausch einzelner Sportstätten abzustimmen. Aber auch diesen Möglichkeiten sind Grenzen gesetzt, da für spezielle Sportarten wie zum Beispiel Hockey nur in ausgewählten Sportstätten infrage kommen.