Neue: Hundeanmeldung beim Ordnungsamt
Seit dem 1. Juli 2024 müssen alle Hunde auch beim Ordnungsamt angemeldet werden. Grund dafür ist eine Änderung der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg. Demnach gilt: Seit dem 24.06.2024 gibt es eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden in Brandenburg (Hundehalteverordnung Brandenburg - HundehV). Aufgrund der neuen Hundehalteverordnung müssen seit dem 01.07.2024 alle Hunde der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich angezeigt werden.
Im Gegensatz zur alten Hundehalterverordnung Brandenburg, wo nur die sogenannten 40/20 Hunde ordnungsrechtlich angezeigt werden mussten, sind jetzt alle Hunde - egal welcher Größe oder Gewicht - anzuzeigen. Alle Hundehalter und Hundehalterinnen die ihre sogenannten 40/20 Hunde bereits vor dem 01.07.2024 ordnungsrechtlich angezeigt haben, müssen diese nicht nochmal erneut anzeigen.
Alle Hundehalter und Hundehalterinnen die die sogenannten „kleinen“ Hunde halten und welche vor dem 01.07.2024 ordnungsrechtlich nicht angezeigt werden mussten, müssen jetzt ihre „kleinen“ Hunde noch nachträglich ordnungsrechtlich anzeigen. Das ordnungsrechtliche Anzeigeformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Königs Wusterhausen. (Siehe Link unten) Die ordnungsrechtliche Anzeige ist seit dem 24.09.2024 gebührenpflichtig und kostest 18,00 Euro.