Änderung bei der Mittagsversorgung in Kitas ab Januar 2025

    Ab dem 1. Januar 2025 verändert sich in städtischen Kindertageseinrichtungen der Betrag für die Mittagsversorgung. Im Dezember hatten die Stadtverordneten die Änderung der Kitaversorgungssatzung beschlossen und damit einer Erhöhung der Gebühren für die Mittagsverpflegung in städtischen Kitas und Horten zugestimmt.

    Für Eltern und Personensorgeberechtigte bedeutet es, dass sich der monatliche Beitrag für die Mittagsversorgung auf 39,60 Euro und ab dem 1. August 2025 auf 40,65 Euro erhöht. Der entsprechende Änderungsbescheid wird im Januar 2025 versandt.

    Mit der Anpassung des Elternbeitrags zur Mittagsversorgung folgt die Stadt Königs Wusterhausen den Empfehlung des Landkreises Dahme-Spreewald und gibt die durch die Inflation nötige Preiserhöhung an die Eltern weiter.