Gebührenanpassung beim MAWV für Trinkwasser und Schmutzwasser

    MAWV-Gebühren bleiben 15 Prozent unter brandenburgischem Durchschnitt

    Das Trinkwasser in Königs Wusterhausen stellt der MAWV bereit.

    Zum 1. April 2024 wird eine Anpassung der Trink- und Schmutzwassergebühren beim Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) notwendig. Den entsprechenden Beschluss fasst die Verbandsversammlung des MAWV am Donnerstag, 14. März 2024, teilt der Stellvertreter des Verbandsvorstehers Falko Börnecke mit. 

    Im Trinkwasserbereich wird eine Grundgebühr für den kleinsten Zähler von 
    5,00 Euro pro Monat und eine Mengengebühr von 2,05 Euro pro Kubikmeter sowie im Schmutzwasserbereich eine Mengengebühr für die leitungsgebundene Entsorgung von 3,40 Euro pro Kubikmeter erhoben. Erstmals wird im Schmutzwasserbereich eine Grundgebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Monat für den kleinsten Zähler eingeführt. Für einen 3-Personenhaushalt mit rund 100 Kubikmeter Wasserverbrauch im Jahr bedeutet das circa 13,30 Euro mehr im Monat. Die Gebühren für die mobile Entsorgung bleiben vorerst unverändert.

    Der MAWV hat die Gebühren für Trink- und Schmutzwasser lange stabil halten können. Zuletzt gab es Anpassungen im Trinkwasserbereich 2019 und im Schmutzwasserbereich 2022. Und auch nach der jetzt erfolgenden Erhöhung bleibt der MAWV im Brandenburg weiten Vergleich noch immer 15 Prozent unter dem Landesdurchschnitt.  

    Die Verbandsversammlung hatte in den vergangenen Jahren bewusst auf Gebührenerhöhungen verzichtet, um die Haushalte und Unternehmen im Verbandsgebiet aufgrund der ohnehin allgemeinen Kostensteigerungen nicht zusätzlich zu belasten. Mit der Anpassung der Gebühren musste nun auch der MAWV zeitversetzt auf die unabwendbaren Kostensteigerungen reagieren. Dazu gehören unter anderem die allgemeine Inflation, gestiegene Personalkosten, höhere Energie- und Betriebsführungskosten, erheblich gestiegene Bau- und Dienstleistungspreise und angehobene Aufleitungsentgelte auf fremde Kläranlagen.

    „Es gibt kaum eine Kostenposition, die von den Kostensteigerungen nicht betroffen ist“, sagt Otto Ripplinger, der kaufmännische Leiter des Verbandes. „Durch den stagnierenden Wassergebrauch und die zunehmende Erneuerung von Altanlagen durch in der Regel teurere Neuanlagen werden die Gebühren zusätzlich beeinflusst.“