Plakatierung
In der Stadt Königs Wusterhausen ist die Plakatierung ausschließlich an Straßenlaternen zulässig. Der entsprechende Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen, anderenfalls kann eine Ablehnung erfolgen oder eine erhöhte Gebühr berechnet werden.
Grundsätze
- je Straßenlaterne darf maximal ein doppelseitiges Plakat angebracht werden
- die max. Größe je Plakat darf 1 qm Ansichtsfläche nicht überschreiten
- es dürfen nur Plakate angebracht werden, welche mit dem Aufkleber „Plakatierung genehmigt“ versehen wurden
- die Dauer der Plakatierung ist auf maximal 4 Wochen begrenzt
- Werbung an Zäunen und Brückengeländern ist unzulässig
Sondernutzungsgebühren
für Veranstaltungen außerhalb der Stadt Königs Wusterhausen
Tarif Nr.1
Plakatierung an Straßen mit besonderer Bedeutung
je Plakat /je Tag 1,00 €
Tarif Nr.2
Plakatierung an allen sonstigen Straßen
je Plakat/ja Tag 0,75 €
für Veranstaltungen innerhalb der Stadt Königs Wusterhausen
Tarif Nr.1
Plakatierung an Straßen mit besonderer Bedeutung
je Plakat/ja Tag 0,75 €
Tarif Nr.2
Plakatierung an allen sonstigen Straßen
je Plakat/ja Tag 0,75 €
Zu den Straßen von besonderer Bedeutung zählen je Ortsteil folgende:
OT Königs Wusterhausen:
- Berliner Straße
- Brückenstraße
- Chausseestraße
- Cottbuser Straße
- Gerichtsstraße
- Luckenwalder Straße
- Potsdamer Straße
- Schlossstraße
- Storkower Straße
OT Niederlehme:
- Karl-Marx-Straße
- Wernsdorfer Straße
OT Senzig:
- An der Chaussee
- Chausseestraße
OT Wernsdorf:
- Neu Zittauer Straße
- Niederlehmer Chaussee
- Niederlehmer Straße
OT Zeesen:
- Karl-Liebknecht-Straße
- Spreewaldstraße
Wichtiger Hinweis:
Plakate ohne Aufkleber oder satzungswidrig angebrachte Plakate werden umgehend (ohne gesonderte Androhung oder Aufforderung) durch den Außendienst der Stadt Königs Wusterhausen entfernt und sichergestellt.