Plakatierung

    In der Stadt Königs Wusterhausen ist die Plakatierung ausschließlich an Straßenlaternen zulässig. Der entsprechende Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen, anderenfalls kann eine Ablehnung erfolgen oder eine erhöhte Gebühr berechnet werden.

    Grundsätze

    • je Straßenlaterne darf maximal ein doppelseitiges Plakat angebracht werden
    • die max. Größe je Plakat darf 1 qm Ansichtsfläche nicht überschreiten
    • es dürfen nur Plakate angebracht werden, welche mit dem Aufkleber „Plakatierung genehmigt“ versehen wurden
    • die Dauer der Plakatierung ist auf maximal 4 Wochen begrenzt
    • Werbung an Zäunen und Brückengeländern ist unzulässig

    Sondernutzungsgebühren

    für Veranstaltungen außerhalb der Stadt Königs Wusterhausen

    Tarif Nr.1

    Plakatierung an Straßen mit besonderer Bedeutung

    je Plakat /je Tag 1,00 €

    Tarif Nr.2

    Plakatierung an allen sonstigen Straßen

    je Plakat/ja Tag 0,75 €

    für Veranstaltungen innerhalb der Stadt Königs Wusterhausen

    Tarif Nr.1

    Plakatierung an Straßen mit besonderer Bedeutung

    je Plakat/ja Tag 0,75 €

    Tarif Nr.2

    Plakatierung an allen sonstigen Straßen

    je Plakat/ja Tag 0,75 €

    Zu den Straßen von besonderer Bedeutung zählen je Ortsteil folgende:

    OT Königs Wusterhausen:

    • Berliner Straße
    • Brückenstraße
    • Chausseestraße
    • Cottbuser Straße
    • Gerichtsstraße
    • Luckenwalder Straße
    • Potsdamer Straße
    • Schlossstraße
    • Storkower Straße


    OT Niederlehme:

    • Karl-Marx-Straße
    • Wernsdorfer Straße

    OT Senzig:

    • An der Chaussee
    • Chausseestraße


    OT Wernsdorf:

    • Neu Zittauer Straße
    • Niederlehmer Chaussee
    • Niederlehmer Straße

     

    OT Zeesen:

    • Karl-Liebknecht-Straße
    • Spreewaldstraße


    Wichtiger Hinweis:

    Plakate ohne Aufkleber oder satzungswidrig angebrachte Plakate werden umgehend (ohne gesonderte Androhung oder Aufforderung) durch den Außendienst der Stadt Königs Wusterhausen entfernt und sichergestellt.

    Antrag & Rechtsgrundlagen