Reisegewerbe
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung - GewO ).
Bei der Beantragung einer Reisegewerbekarte am Wohnsitz werden benötigt:
- Antragsformular
- Personalausweis oder Pass (zur Einsichtnahme), bei ausländischer Staatsangehörigkeit Aufenthaltsberechtigung oder eine zur selbstständigen Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis, -befugnis.
- Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, sofern Antragsteller/in dort eingetragen ist.
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - zur Vorlage bei einer Behörde ( zu beantragen beim Bürgerservice, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen )
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Bei Feilbieten von Lebensmitteln (mit Ausnahme von Obst und Gemüse) Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (zu beantragen beim Gesundheitsamt des Landkreises, Schulweg 13, 15711 Königs Wusterhausen )
- Verwaltungsgebühr
Alle anderen Angaben finden Sie im Antragsformular (siehe Downloadbereich).
Hinweise:
- Sofern Sie Arbeitnehmer beschäftigen, die unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen, benötigen diese eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte (§ 60c Abs. 2 GewO).
- Die Reisegewerbekarte gilt für alle Bundesländer.
- Die Reisegewerbekarte wird unbefristet oder befristet erteilt.
Gebühren:
unbefristet
40,00 € - 500,00 €
befristet je angefangenes Jahr
50,00 € - 150,00 €