Standesamt

    Das Standesamt erfüllt vielfältige Aufgaben. Hier werden Geburts- und Sterbeurkunden ausgestellt, Eheschließungen vorgenommen und Lebenspartnerschaften eingetragen. Die Fortführung des Personenstandsregisters sowie die Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen, z.B. zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder zur Anerkennung von Vater- bzw. Mutterschaft.

    Aufgabenkatalog

    Das Standesamt ist in folgenden Angelegenheiten für Sie da:

    Ihr Kind ist geboren?
    Herzlichen Glückwunsch von der Stadt Königs Wusterhausen! Sie benötigen jetzt eine Geburtsurkunde für Ihr Kind.

    Ist Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren?
    Das Krankenhaus, in dem Ihr Kind zur Welt gekommen ist, teilt dem zuständigen Standesamt die Geburt mit. Nach telefonischer Kontaktaufnahme wird Ihnen dann die Geburtsurkunde ausgehändigt. Das Standesamt, welches die Geburt registriert hat, teilt u. a. Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt die Geburt des neuen Bürgers mit.

    Ist Ihr Kind zu Hause geboren?
    Lassen Sie sich von der Hebamme bzw. dem Arzt eine Bescheinigung geben. Mit dieser gehen Sie dann zum zuständigen Standesamt und beantragen die Geburtsurkunde.

    Sie wollen heiraten?
    Zuständig für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz). Die Eheschließung kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

    Sie müssen einen Sterbefall beurkunden lassen?
    Ein Familienmitglied ist gestorben?
    Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr zuständiges Standesamt oder an ein Bestattungsinstitut.

    Weitere Aufgaben :

    • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland
    • Fortführung aller Personenstandsregister
    • Entgegennahme von Erklärungen zur Anerkennung der Vater- und Mutterschaft
    • Entgegennahme von Anträgen und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
    • Entgegennahme von Namenserklärungen