Eheschließung, Anmeldung

23.05.2023 Seite drucken

Allgemeine Informationen:
Für die Eheschließung stellt das Standesamt Königs Wusterhausen einen modernen Trauraum im Verwaltungsgebäude des Rathauses oder ein Trauzimmer im Klubhaus an der Dahme in Wildau zur Verfügung.

Zeitpunkt der Anmeldung zur Eheschließung:
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen.

Eine Terminreservierung für das kommende Kalenderjahr wird gern ab dem 01.10. des laufenden Kalenderjahres entgegengenommen. Hierzu ist eine telefonische oder persönliche Vorsprache notwendig.

Voraussetzungen für die Eheschließung in Königs Wusterhausen:

  • Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in der Stadt Königs Wusterhausen, in den Gemeinden Bestensee, Heidesee oder der Stadt Wildau.

Wohnt keiner der beiden Heiratswilligen in Königs Wusterhausen oder in den zum Standesamtbezirk dazugehörigen Gemeinden, ist das Standesamt Königs Wusterhausen für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist allerdings in Königs Wusterhausen möglich.

Die Anmeldung muss dann jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.  Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, bedarf es hier einer umfangreichen persönlichen Beratung im Standesamt.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bei der Anmeldung zur Eheschließung und bei der Eheschließung)
  • aktuelle Meldeauskunft mit Angabe des Familienstandes (zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 4 Wochen), ausgestellt von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des Nebenwohnsitzes (Bürger der Stadt Königs Wusterhausen benötigen keine Aufenthaltsbescheinigung)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (die Vorlage einer Geburtsurkunde ist nicht ausreichend)
  • ggf. Vollmacht des Partners, falls nur ein Verlobter die Anmeldung der Eheschließung vornimmt. Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie am Ende dieser Seite.
  • Ggf. Einbürgerungsurkunde (wenn einer der Verlobten nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original vorzulegen)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (Urkunden sind beim Geburtenstandesamt der Kinder erhältlich)
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung, bzw. Sorgeerklärung für gemeinsame Kinder
  • Bei Auslandsbeteiligung sind gesonderte Dokumente vorzulegen. Hierzu sprechen Sie bitte im Standesamt vor.

Benötigte Unterlagen, wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen:

Wer schon einmal verheiratet war, muss zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Eheurkunde der letzten Ehe, (ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe) und das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen. Bei vorheriger Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, muss die Lebenspartnerschaftsurkunde und der Auflösungsvermerk eingereicht werden. Liegt die Eheurkunde oder der Auszug aus dem Eheregister nicht mehr vor, muss diese neu vom zuständigen Standesamt angefordert werden. Zusätzlich zur unmittelbaren vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden.

Bei Auflösung durch Tod eines Ehegatten, ist zusätzlich zu der Eheurkunde die Sterbeurkunde vorzulegen.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde (falls nicht mehr vorhanden), ist bei der Behörde erhältlich, wo die Lebenspartnerschaft begründet worden ist. 

Gebühren – gesetzliche Grundlage -
Gebührengesetz für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 §3 Absatz 1

(7. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 15.09.2022  Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, 33. Jg. 2022, Teil II vom 26.09.2022, Nummer 64)

Die Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung)
für zwei Deutsche                                                                               51,00 €  

Die Anmeldung zur Eheschließung
mit Auslandsbeteiligung, zusätzlich je ausländisches Recht               30,00 €

Ab 01.01.2009 ist eine Gebühr für die Vornahme der Eheschließung zu entrichten.


Hier wird unterschieden zwischen:

Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen und
während der allgemeinen Öffnungszeiten                                             45,00 €

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten,                                          100,00 €

Vornahme der Eheschließung außerhalb der Amtsräume
und während der allgemeinen Öffnungszeiten                                       120,00 €

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten,                                         150,00 €

weitere Gebühren:


eine Eheurkunde                                                                                   15,00 €

jede weiter Urkunde                                                                               7,50 €

Auslagen Raummiete für das Trauzimmer im Klubhaus                          100,00 €


Stammbuch                                                                                     unterschiedliche Preise       

Zuständig:
Standesamt Königs Wusterhausen
Schlossstr. 3
15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375 273-501, -502, -503
Fax: 03375 273-504

standesamt@stadt-kw.de