Bürgerservice und Ordnungsrecht

07.03.2022 Seite drucken

Kay Kutschbach (Sachgebietsleiter)
Telefon: 03375 273-266
Fax: 03375 273 39 266
kay.kutschbach@stadt-kw.de

  • Gefahrenabwehr
  • ordnungsbehördlicher Bereitschaftsdienst
  • Ansprechpartner für Angelegenheiten des Städtischen Präventionsrates
  • Einsatzplanung des Außendienst
  • ordnungsrechtliche Fragen im Bereich Asylbewerber und Unterkünfte in der Stadt

Allgemeines Ordnungsrecht

Michael Scharf
Telefon: 03375 273-269
Fax: 03375 273 39 269
michael.scharf@stadt-kw.de

  • ordnungsbehördliche Prüfung von Sicherheitskonzepten für öffentliche Veranstaltungen
  • Ausnahme für Plakatierungen
  • Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
  • Ausnahmegenehmigungen für Musik
  • Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerk
  • Ausnahmegenehmigungen für Brauchtumsfeuer
  • Ausnahmegenehmigungen gemäß Sonn- und Feiertagsgesetz
  • Bearbeitung von Lärmbeschwerden

Christin Natusch
Telefon: 03375 273-263
Fax: 03375 273 39 263
christin.natusch@stadt-kw.de

  • Gefahrenabwehr
  • allgemeines Ordnungsrecht
  • Durchsetzung der Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
  • Fundtiere
  • Fundmuntion

Verwarn- und Bußgeldstelle

Isabelle Kühnel
Telefon: 03375 273-265
Fax: 03375 273 39 265
isabelle.groetsch@stadt-kw.de

  • Verwarn-und Bußgeld StVO
  • Parkscheinautomaten (Funktionstüchtigkeit, Störungen)
  • Verwarn- und Bußgeld OBV
  • Verwarn- und Bußgeld Anliegerpflichten

Bürgerservice

Aufgabenkatalog

Zum Aufgabenkatalog des Bürgerservices der Stadt Königs Wusterhausen gehören:

Telefon: 03375 273-373
Fax:      03375 273-386
buergerservice@stadt-kw.de

Standesamt

Das Standesamt ist in folgenden Angelegenheiten für Sie da:

Ihr Kind ist geboren?
Herzlichen Glückwunsch von der Stadt Königs Wusterhausen! Sie benötigen jetzt eine Geburtsurkunde für Ihr Kind.

  • Ist Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren?
    Das Krankenhaus, in dem Ihr Kind zur Welt gekommen ist, teilt dem zuständigen Standesamt die Geburt mit. Nach telefonischer Kontaktaufnahme wird Ihnen dann die Geburtsurkunde ausgehändigt. Das Standesamt, welches die Geburt registriert hat, teilt u. a. Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt die Geburt des neuen Bürgers mit.
  • Ist Ihr Kind zu Hause geboren?
    Lassen Sie sich von der Hebamme bzw. dem Arzt eine Bescheinigung geben. Mit dieser gehen Sie dann zum zuständigen Standesamt und beantragen die Geburtsurkunde.

Sie wollen heiraten?
Zuständig für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz). Die Eheschließung kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

Sie wollen eine Lebenspartnerschaft begründen ?
Die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Die Begründung der Lebenspartnerschaft kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

Sie müssen einen Sterbefall beurkunden lassen?
Ein Familienmitglied ist gestorben?
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr zuständiges Standesamt oder an ein Bestattungsinstitut. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Aufgaben :

  • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland
  • Fortführung aller Personenstandsregister
  • Entgegennahme von Erklärungen zur Anerkennung der Vater- und Mutterschaft
  • Entgegennahme von Anträgen und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Entgegennahme von Namenserklärungen

Kontakt

Standesamt Stadt Königs Wusterhausen
Schlossstr. 3
15711 Königs Wusterhausen

Telefon:

  • 03375  273 - 501 Frau Klauke
  • 03375  273 - 502 Frau Jannsohn
  • 03375  273 - 503 Frau Westphal

Fax:    03375 273 - 504