Straßenbau, kommunaler Anliegerstraßenbau

02.01.2023 Seite drucken

Es gehört zu den Aufgaben der Stadt Königs Wusterhausen, öffentliche Straßen, Plätze und Wege für alle Verkehrsteilnehmer in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Neben dem planmäßigen Ausbau von Straßen gibt es eine Reihe von unbefestigten Anliegerstraßen, die auf Grund ihrer untergeordneten Verkehrsbedeutung erst langfristig zum Ausbau anstehen.

Um  diese Straßen, die folglich auch nicht Bestandteil der Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Königs Wusterhausen sind,  frühzeitiger herstellen zu können, hat die Stadtverordnetenversammlung im April 2014 ein kommunales Sonderstraßenbauprogramm beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die das Verfahren des kommunalen Anliegerstraßenbaus  regelt.

Danach werden ab 2018 jährlich finanzielle Mittel für das kommunale Sonderstraßenbauprogramm im Haushalt bereitgestellt. Eine entsprechende Prioritätenliste, die die Rang und Reihenfolge der auszubauenden Straßen festlegt,  wurde unter Einbeziehung der Grundstückseigentümer erstellt und wird jährlich  aktualisiert.

Die Abrechnung der Baumaßnahmen wird nach bundesdeutschem Recht (BauGB) und auf Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung  der Stadt Königs Wusterhausen erfolgen. Ein "Umschwenken"  vom kommunalen Sonderstraßenbauprogramm zum privat finanzierten Straßenbau wird  unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Weitere Informationen:

Kerstin Schumacher
SG Bauverwaltung
Telefon: 03375 273-320

Josefine Lietzau
SG Bauverwaltung
Telefon: 03375 273-372