An-, Ab- oder Ummeldung

    Die An- bzw. Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen. An- oder Ummeldungen können persönlich oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Abmeldungen am bisherigen Wohnort sind nicht erforderlich.

    Ausnahme:
    Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland unter Aufgabe der Wohnungen im Inland erforderlich.

    Gesetzliche Grundlage

    § 17 BMG, § 19 BMG

    Benötigte Unterlagen

    • Ausweisdokumente aller betreffenden Personen (Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass)
    • Geburtsurkunden von Kindern, ggf. Eheurkunde
    • Wohnungsgeberbestätigung, Mietvertrag ist nicht ausreichend oder Eigentumsnachweis
    • Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils oder Nachweis alleinige Sorge

      Gebühren
      Die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung sind gebührenfrei.
    Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter

    Bürgerservice

    Tel.: 03375 273-373
    buergerservice@stadt-kw.de

    Öffnungszeiten Bürgerservice

    Montag

    8.00 - 13.00 Uhr

    Dienstag

    8:00 - 12:00 Uhr und
    14:00 - 19:00 Uhr

    Mittwoch
    geschlossen
    Donnerstag

    8:00 - 11:30 Uhr und
    13.00 - 18:00 Uhr

    Freitag

    7:00 -12:00 Uhr