Außendienst des Ordnungsamtes Königs Wusterhausen

    Der Außendienst des Ordnungsamtes ist täglich auf den Straßen des Stadtgebiets unterwegs, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Werden dem Ordnungsamt Hinweise und Beschwerden aus dem öffentlichen Raum gemeldet, wird der Außendienst des Ordnungsamtes beauftragt, vor Ort eine Feststellung zu machen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

    Aufgaben des Allgemeinen Ordnungsdienstes sind u. a.:

    • Überwachung des ruhenden Verkehrs
    • Fahrzeugumsetzungen
    • Hundekontrollen (z. B. Kontrolle des Mitnahmeverbots von Hunden nach der Hundehalterverordnung, Steueranmeldung des Hundes, Kontrolle gefährlicher und verbotener Hunde)
    • Kontrolle der Sondernutzungen sowie die Feststellung und Entfernung illegaler Sondernutzungen
    • Ermittlung von Fahrzeugführenden
    • Kontrolle der Anliegerpflichten und der Verkehrssicherungspflicht
    • Ahndung des Verbrennens von Gartenabfällen
    • Sicherstellung von Fundtieren
    • Feststellung illegaler Müllablagerungen, von Gefahrenstellen und Verschmutzungen im öffentlichen Raum
    • Baustellenkontrollen
    • Jugendschutzkontrollen
    • Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie Gefahrenprävention
    • Kontaktperson für die Bürger*innen vor Ort
    • Zivil- und Präsenzstreifen.


    Handlungsgrundlage der täglichen Arbeit ist das Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg. Während ihrer Arbeit halten die Mitarbeitenden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein und handeln nach pflichtgemäßen Ermessen.

    Unsere Mitarbeiter*innen weisen sich mit ihrem Dienstausweis aus oder tragen eine dunkelblaue Uniform mit dem Schriftzug „Ordnungsamt“.

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