Biotopschutz

    Eingriffe in Gebiete, die aufgrund des Vorkommens geschützter Pflanzen, Tiere oder wegen ihrer landschaftlichen oder ökologischen Eigentümlichkeiten als Biotop besonders geschützt sind, sind nach § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) verboten und bedürfen einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Hinweise auf unerlaubte Eingriffe nimmt ebenfalls die Untere Naturschutzbehörde entgegen.

    Lgo Landkreis Dahme-Spreewald

    Landkreis Dahme-Spreewald

    Untere Naturschutzbehörde

    Beethovenweg 14
    15907 Lübben

    Telefon: 03546/20-2436