Brandschutz bei Festen und Märkten

    Betreiber*innen von Märkten und Veranstalter*innen von Straßenfesten müssen sicherstellen, dass der Brandschutz sowohl in Bezug auf die Veranstaltung selbst als auch in Bezug auf die angrenzenden Gebäude und Grundstücke gewährleistet ist. 

    U.a. muss darauf geachtet werden, Rettungswege, Gebäudezugänge und Löschwasserentnahmestellen freizuhalten, Marktstände bzw. Bühnen zu nummerieren und so anzuordnen, dass Gassen den Durchgang ermöglichen und Feuerlöscher  leicht zugänglich bereitzustellen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Brandschutzdiensstelle.