Elternbeirat nach KitaG

    Der Kita-Elternbeirat wurde im Frühjahr 2020 ins Leben gerufen, um an der Gestaltung des Alltags der Kita-Kinder mitwirken zu können. Den nötigen Beschluss dazu fasste die Stadtverordnetenversammlung. Der Beirat vertritt die besonderen Belange von Kindern, die in öffentlichen Einrichtungen der Stadt (sowohl in privater als auch in öffentlicher Trägerschaft) nach KitaG (Kindertagesstätten, Horte, Kindertagespflegen) betreut werden, sowie deren Eltern. Das Gremium besteht aus max. 15 ehrenamtlichen Mitgliedern, die gewählt werden. Nähere Informationen finden sich in der Hauptsatzung.

    Der Elternbeirat kann zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf seinen Aufgabenbereich haben, Stellung zu nehmen. Hierfür haben die Mitglieder des Elternbeirates in den öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte, des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung ein aktives Teilnahmerecht. Außerdem kann der Beirat selbst Vorschläge unterbreiten oder Anträge stellen, über die je nach Zuständigkeit durch den Bürgermeister, den Hauptausschuss oder die Stadtverordnetenversammlung entschieden werden.

    Ziele

    • Sicherung und Ausbau von Qualität
      Vernetzung und Kommunikation
    • Mitwirkung zur Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen
    • Mitwirkung bei der Entwicklung eines Bildungs-/Betreuungskonzeptes für Königs Wusterhausen
    • Vermittlung und Konzeption von Programmen/Veranstaltungen im Bereich Bildung/Prävention


    Anregungen und Wünsche nehmen die Mitglieder gern entgegen.