Erlaubnispflichtige Gewerbe

    Für einige gewerbliche Tätigkeiten ist neben der Anzeige eines Gewerbes noch eine gesonderte Erlaubnis zu beantragen. Die Behörde hat dann die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu prüfen. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind u. a. in den §§ 33 c ff. GewO aufgeführt.

    Benötigte Unterlagen  sind u. a.:

    • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“)
    • Bescheinigung in Steuersachen
    • Sachkundenachweis oder auch Bescheinigungen aus dem Schuldnerverzeichnis, Insolvenz- oder Vollstreckungsgericht


    Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden, wird Ihnen das der/die zuständige Sachbearbeitende mitteilen. Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!

    Gebühren

    Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) in der aktuellen gültigen Fassung erhoben.

    Kontakt

    Logo Koenigs Wusterhausen

    Stadt Königs Wusterhausen

    Gewerbeangelegenheiten


    Schlossstraße 3
    15711 Königs Wusterhausen

    Telefon: 03375 273-301 oder -309
    gewerbeangelegenheiten@stadt-kw.de