Füttern herrenloser Tiere

    Katzen

    Wer ein Tier hält, darf dieses nach dem Tierschutzgesetz nicht auszusetzen und es auch nicht zurücklassen, „um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“ (§ 3 Nr. 3 TierSchG). Obwohl Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, werden dennoch Tiere ausgesetzt. So treten vermehrt verwilderte Katzen auf.

    Aus fehlgeleiteter Tierliebe nehmen sich Menschen der Katzen an und stellen ihnen Futter bereit. Mit dem Füttern tun sie den Katzen jedoch keinen Gefallen, auch wenn es nur gut gemeint ist. Stattdessen tritt ein gegenteiliger Effekt auf, sodass die Katzen weiter verwildern, sich unkontrolliert vermehren und somit weitere Katzen geboren werden, die im Elend auf der Straße leben müssen. Die Tiere werden anfälliger für Krankheiten und Parasiten ("Katzenelend"). Durch die Fütterung werden außerdem immer mehr Katzen angelockt, oft auch Katzen aus der Nachbarschaft, die keine Zufütterung benötigen. Freigänger mit einem Zuhause und herrenlose Katzen sind so nur noch schwer zu unterscheiden. Abgesehen von Katzen aus der Nachbarschaft werden auch Schädlinge durch Futterreste wie Ratten, Mäuse, Waschbären, oder Mader angelockt. Besonders letztere genannten können dann großen Schaden anrichten.

    Die Stadt Königs Wusterhausen ist für die Betreuung herrenloser Tiere zuständig. Sollten Sie ein solches sichten, informieren Sie das Ordnungsamt , bevor Sie eigenständig Maßnahmen ergreifen. Das Ordnungsamt leitet geeignete Maßnahmen ein.

    Viele der wilden Katzen können bis zu dreimal im Jahr Junge werfen. Eine Katze, die zweimal im Jahr Junge bekommt, von deren pro Wurf gerade mal drei Jungtiere überleben, hat über folgende Zeiten so viel Nachkommen:

    • Nach zwei Jahren sind es schon ca. 42 Nachkommen.
    • Nach vier Jahren sind es bereits über 2000 Nachkommen.
    • Nach sechs Jahren sind schon 100.000 Nachkommen geboren worden.
    • Nach acht Jahren sind es fast fünf Millionen Nachkommen.
    • Und nach zehn Jahren sind es über 240 Millionen Nachkommen!


    Folglich gilt ist es, die Katzenpopulation in Grenzen zu halten, denn aus mehreren herrenlosen Tieren werden ebenso mehr hungrige und kranke Tiere, die versorgt werden müssen.  

    Wir weisen Sie daraufhin, dass Personen, die herrenlosen Katzen füttern, automatisch die Verantwortung mit allen dazugehörigen Pflichten übernehmen müssen. Sie sind also für die Versorgung mit Futter, die Kastration, die tierärztliche Versorgung samt Tierarztkosten, das Einsetzen des Mikrochips usw. verantwortlich.

    Zum Einfangen können Lebendfallen nach vorheriger Einweisung durch das Ordnungsamt verliehen werden. Das Aufstellen der Fallen wird alternativ auch vom Ordnungsamt oder Tierheim Märkisch Buchholz übernommen. Ist die Katze zu menschenscheu, wird sie in der Regel nach der tierärztlichen Behandlung und Kastration wieder am Ort des Einfangens freigelassen. Zutrauliche Katzen können durch das Tierheim vermittelt werden.

    Überlegen Sie sich vorher gut, ob Sie die Zeit und das nötige Geld haben, bevor Sie Streunerkatzen füttern.

    Wildtiere

    Wildtiere sind in der freien Natur lebende Tiere, die dem Menschen nicht als Nutz-, Haus- oder Zuchttier dienen. Zum Großteil ist dies Jagdwild wie Rehe, Wildschweine, Hirsche, Waschbären, Feldhasen u. a.

    Die Zufütterung von Jagdwild ist – besonders im Winter, wenn Grünfutter schwer zu finden ist - oft nur gut gemeint. Brot, Küchenabfälle oder beliebige Pflanzen stellen jedoch keine artgerechte Ernährung für die Tiere dar. Daher ist die Wildtierfütterung nur den Jäger*innen vorbehalten, um Wildtiere vor falscher Nahrung zu schützen. Weiteren unbefugten Personen ist die Wildtierfütterung generell untersagt und kann im Bundesland Brandenburg mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Die Tiere im Wald zu füttern, ist also grundsätzlich nicht erlaubt.

    Viele wilde Tiere würden zudem die Scheu vor dem Menschen verlieren, wenn ihnen regelmäßig Futter bereitgelegt wird. Das bringt Risiken für Mensch und Tier mit sich, da sich die Wildtiere an die Nähe des Menschen gewöhnen und keine Scheu mehr haben, in Wohngebiete vorzudringen. Speziell dort können z. B. Wildschweine großen Schaden anrichten und Menschen gefährden. Auch erhöht sich die Gefahr von Wildunfällen, wenn Wildtiere immer näher an die Städte und Dörfer ziehen.