Garagen
Die Stadt Königs Wusterhausen ist Eigentümerin des Grund und Bodens, auf dem sich die Garagenstandorte befinden. Bei Verträgen, die ab dem 01.01.2019 abgeschlossen werden, gilt ein Nutzungsentgelt von 120,00 € im Jahr.
Vor der Überlassung der Garage an eine*n andere*n Nutzer*in ist die Zustimmung der Stadt Königs Wusterhausen einzuholen. Dazu wendet sich der*die bisherige Garagennutzer*in schriftlich, per E-Mail, Fax oder persönlich an das Sachgebiet Liegenschaften unter Mitteilung der genauen Garagenbezeichnung und der Postanschrift der interessierten Person.
Die Zustimmung zur Weitergabe einer Garage an eine*n andere*n Nutze*in erfolgt vorranig nur an Einwohner*innen der Stadt Königs Wusterhausen.