Gewerbesteuer

    Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf Basis eines Steuermessbetrages, der vom Finanzamt festgestellt und der Stadt mitgeteilt wird. Der Hebesatz wird im jeweiligen Haushaltsjahr in der Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen festgesetzt.

    Hebesätze der Gewerbesteuer im Überblick
    ​KalenderjahrHebesatz

    2018

    350 v.H.

    2019

    350 v.H.

    2020

    350 v.H.

    2021

    350 v.H.

    2022

    350 v.H.

    2023

    350 v.H.

    2024

    350 v.H.

    Logo Koenigs Wusterhausen

    Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

    Sachgebiet Stadtkasse, Vollstreckung, Gewerbesteuern

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