Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird für alle bebauten und unbebauten Grundstücke erhoben.
    Es wird nach Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke unterschieden.

    Berechnung der Grundsteuer: 
    Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer

    Das Finanzamt Königs Wusterhausen – Bewertungsstelle – führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt durch, setzt den Einheitswert fest und erlässt den Grundsteuermessbescheid, der Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Stadt Königs Wusterhausen ist.

    Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr in der Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen.

    Bei Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäusern, für die ein maßgeblicher Einheitswert nicht festgestellt ist, bemisst sich der Jahresbetrag der Grundsteuer nach der Wohnfläche und bei anderweitiger Nutzung nach der Nutzfläche (Ersatzbemessungsgrundlage). Das Formular zur Selbsterklärung nach der Ersatzbemessung wird dem*der Steuerpflichtigen bei Anzeige durch die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen zugesandt.

    Die Grundsteuer wird durch den Steuerbescheid erhoben. Sie wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

    Kleinbeträge bei der Grundsteuer werden wie folgt fällig:

    • am 15.02. und 15.08. zu je einer Hälfte ihres
      Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 € nicht übersteigt;
    • am 15.08. mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt.


    Auf Antrag kann die Grundsteuer am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Wird der Grundbesitz unterjährig veräußert, so ist der*die Verkäufer*in grundsätzlich bis zur Fortschreibung auf den*die neue*n Eigentümer*in bzw. bis zum 31.12. des Jahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

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    Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

    Sachgebiet Stadtkasse, Vollstreckung, Grundsteuern

    Schlossstraße 3
    15711 Königs Wusterhausen

    Telefon: 03375 273-355
    steuern@stadt-kw.de

    Hebesätze der Grundsteuer B im Überblick

    JahrHebesatz

    2018

    393 v.H.

    2019

    393 v. H.

    2020

    405 v. H.

    2021

    405 v. H.

    2022

    405 v. H.

    2023

    405 v. H.

    2024

    415 v. H.

    Hebesätze der Grundsteuer A im Überblick

    Jahr Hebesatz

    2018

    250 v. H.

    2019

    250 v. H.

    2020

    250 v. H. 

    2021

    250 v. H. 

    2022

    250 v. H. 

    2023

    250 v. H.

    2024

    330 v. H.