Hausnummern/Umnummerierung

    Allgemeine Informationen
    Gemäß Baugesetzbuch (§ 126, Abs. 3) und ordnungsbehördlicher Verordnung (§ 5) der Stadt Königs Wusterhausen ist eine neue Hausnummer immer zu beantragen bei:

    • Neubauvorhaben
    • Umnutzung von Gebäuden für Wohn- bzw. Gewerbenutzung

    Umnummerierungen (z. B. nach Grundstücksteilungen o. ä.) von bestehenden Hausnummern, sind ebenso zu beantragen.

    Sind Umnummerierungen notwendig, weil z. B. infolge vorhandener fehlerhafter Hausnummern eine Anpassung erforderlich wird oder können Neubauten nicht mehr in die vorhandene Nummerierung eingegliedert werden, werden umliegende Hausnummer von Amts wegen per Bescheid korrigiert.

    Benötigte Unterlagen
    Formloser Antrag mit Angaben zum*zur Antragsteller*in und mit Angaben zum betroffenen Grundstück (Straße, Flur/Flurstücksnummer). Danach erfolgt durch Bescheid die Vergabe der Hausnummer bzw. die Vergabe der geänderten Hausnummer.

    Gebühren
    Der Bescheid ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

    Spätestens nach erteilter Baugenehmigung sollte  eine Hausnummer beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Weibliche Person

    Trixy Müller

    Telefon: 03375 273-373
    buergerservice@stadt-kw.de