Heiraten

    Für die Eheschließung stellt das Standesamt Königs Wusterhausen einen modernen Trauraum im Verwaltungsgebäude des Rathauses oder ein Trauzimmer im Klubhaus an der Dahme in Wildau zur Verfügung.

    Voraussetzungen für die Eheschließung in Königs Wusterhausen

    • Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in der Stadt Königs Wusterhausen, in den Gemeinden Bestensee, Heidesee oder der Stadt Wildau.


    Wohnt keine*r der beiden Heiratswilligen in Königs Wusterhausen oder in den zum Standesamtsbezirk dazugehörigen Gemeinden, ist das Standesamt Königs Wusterhausen für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig, sondern das Standesamt des jeweiligen Wohnortes. Die Eheschließung ist allerdings in Königs Wusterhausen möglich.

    Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, bedarf es hier einer umfangreichen persönlichen Beratung im Standesamt.

    Zeitpunkt der Anmeldung zur Eheschließung

    Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Eine Terminreservierung für das kommende Kalenderjahr wird gern ab dem 01.10. des laufenden Kalenderjahres entgegengenommen. Hierzu ist eine telefonische oder persönliche Vorsprache notwendig.

    Benötigte ​Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bei der Anmeldung zur Eheschließung und bei der Eheschließung)
    • aktuelle Meldeauskunft mit Angabe des Familienstandes (zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 4 Wochen), ausgestellt von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des Nebenwohnsitzes (Bürger*innen der Stadt Königs Wusterhausen benötigen keine Aufenthaltsbescheinigung)
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (die Vorlage einer Geburtsurkunde ist nicht ausreichend)
    • ggf. Vollmacht des Partners oder der Partnerin, falls nur eine Person die Anmeldung der Eheschließung vornimmt (einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie am Ende dieser Seite)
    • ggf. Einbürgerungsurkunde (wenn einer der Verlobten nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original vorzulegen)
    • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (Urkunden sind beim Geburtenstandesamt der Kinder erhältlich)
    • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung, bzw. Sorgeerklärung für gemeinsame Kinder
    • bei Auslandsbeteiligung sind gesonderte Dokumente vorzulegen (hierzu sprechen Sie bitte im Standesamt vor)

    Benötigte Unterlagen, wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen 

    Wer schon einmal verheiratet war, muss zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Eheurkunde der letzten Ehe, (ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe) und das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen. Bei vorheriger Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, muss die Lebenspartnerschaftsurkunde und der Auflösungsvermerk eingereicht werden. Liegt die Eheurkunde oder der Auszug aus dem Eheregister nicht mehr vor, muss diese neu vom zuständigen Standesamt angefordert werden. Zusätzlich zur unmittelbaren vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden.

    Bei Auflösung durch Tod eines Ehegatten, ist zusätzlich zu der Eheurkunde die Sterbeurkunde vorzulegen.
    Die Lebenspartnerschaftsurkunde (falls nicht mehr vorhanden), ist bei der Behörde erhältlich, wo die Lebenspartnerschaft begründet worden ist.