Namenserteilung

    Ledige oder geschiedene Mütter haben die Möglichkeit, ihrem Kind den Familiennamen des Kindesvaters als Geburtsnamen zu erteilen. Dies kann auch schon in Verbindung mit der vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
    Zur Beurkundung müssen beide Elternteile persönlich im Standesamt erscheinen, da der Kindesvater mit seiner Unterschrift seine Zustimmung geben muss.

    Benötigte Unterlagen

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Wohnsitzbescheinigung
    • Geburtsurkunde des Kindesvaters
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • Geburtsurkunde des Kindes 


    Die Gebühr für die Nachbeurkundung einer Namenserteilung beträgt 37,00 €

    Gesetzliche Grundlage

    Gebührengesetz für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 § 3 Absatz 1 
    7. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 15.09.2022 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, 33. Jg. 2022, Teil II vom 26.09.2022, Nr. 6