Personalausweis

    Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen.
    Auf Antrag kann die Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr erfolgen. Hierbei müssen die Erziehungsberechtigten, sowie der*die Antragsteller*innen anwesend sein. Eine gegenseitige formlose Bevollmächtigung ist zulässig. Liegt das Sorgerecht bei einem Elternteil, muss der entsprechende Beschluss vorgelegt werden. Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.

    Besonderheiten bei Eheschließungen oder bei Namensänderungen:
    Wenn sich der Familienname aufgrund einer Eheschließung oder nach der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geändert hat, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Eine Beantragung kann bereits erfolgen, wenn das Formular zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt ausgestellt wurde, frühestens jedoch 8 Wochen vor Eheschließung.

    Benötigte Unterlagen

    • vorhandener Personalausweis oder Reisepass, bei Jugendlichen unter 16 Jahren der Kinderreisepass
    • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    • Geburts- oder Eheurkunde
    GültigkeitBearbeitungsdauerGebühren

    Personalausweis unter 24 Jahren

    6 Jahre

    2 - 3 Wochen

    22,80 €

    Personalausweis ab 24 Jahre 

    10 Jahre

    2 -3 Wochen

    37,00 €

    Vorläufiger Personalausweis

    max. drei Monate

    sofortige Ausstellung

    10,00 €

    Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter

    Bürgerservice

    Tel.: 03375 273-373
    buergerservice@stadt-kw.de

    Öffnungszeiten Bürgerservice

    Montag

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    Mittwoch
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    Freitag

    7:00 -12:00 Uhr