Standesamt

    Das Standesamt erfüllt vielfältige Aufgaben. Hier werden Geburtenregister, Sterberegister und Eheregister angelegt. Weiterhin ist das Standesamt für die Fortführung der Personenstandsregister und für die Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen verschiedendster Art zuständig beispielsweise die Beurkundung einer Namenserklärung, die Beurkundung der Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung, das Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen oder die Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland (Geburt, Eheschließung, Tod).

    Aufgabenkatalog

    Das Standesamt ist in folgenden Angelegenheiten für Sie da:

    Ihr Kind ist geboren?
    Herzlichen Glückwunsch von der Stadt Königs Wusterhausen! Sie benötigen jetzt eine Geburtsurkunde für Ihr Kind.

    Ist Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren?
    Das Krankenhaus, in dem Ihr Kind zur Welt gekommen ist, teilt dem zuständigen Standesamt die Geburt mit. Nach telefonischer Kontaktaufnahme (Terminvereinbarung) wird Ihnen dann die Geburtsurkunde ausgehändigt. Das Standesamt, welches die Geburt registriert hat, teilt u. a. Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt die Geburt des Kindes mit.

    Ist Ihr Kind zu Hause geboren?
    Lassen Sie sich von der Hebamme oder dem Arzt bzw. der Ärztin eine Bescheinigung geben. Mit dieser gehen Sie dann zum zuständigen Standesamt und beantragen die Geburtsurkunde.

    Sie wollen heiraten?
    Zuständig für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich eine*r der beiden Verlobten seinen*ihren Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz). Die Eheschließung kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

    Sie müssen einen Sterbefall beurkunden lassen?
    Ein Familienmitglied ist gestorben?
    Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr zuständiges Standesamt oder an ein Bestattungsinstitut.