Sterbefall

    Der Tod eines in Königs Wusterhausen und den zum Standesamtsbezirk dazugehörigen Gemeinden (Wildau, Bestensee und Heidesee) verstorbenen Menschen wird vom Standesamt Königs Wusterhausen beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen oder die Verstorbene insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.  Für den medizinischen Teil maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt oder einer Ärztin verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden. In der Regel wird sich das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern, also auch die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und in Empfang nehmen.

    Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kosten 15,00 €. Jede weitere kostet 7,50 €. Die Sterbeurkunde für die Sozialversicherung / Rente ist gebührenfrei.

    Benötigte Unterlagen

    • Sterbefallanzeige
    • ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein)
    • Geburtsurkunde,
    • Heiratsurkunde, ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. dem Familienbuch
    • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil / Scheidungsbeschluss
    • ggf. Sterbeurkunde des Verstorbenen Ehegatten
    • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
    • ggf. Meldebescheinigung


    Sofern das Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt und eine Auftragsvollmacht vorlegt, müssen die Angehörigen nicht persönlich erscheinen.

    Gesetzliche Grundlagen

    Gebührengesetz für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 § 3 Absatz 1 
    7. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 15.09.2022 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, 33. Jg. 2022, Teil II vom 26.09.2022, Nr. 6