Vaterschaftsanerkennung

    Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist es wichtig, dass der Kindesvater und die Mutter des Kindes gemeinsam vorsprechen, da die Mutter des Kindes mit ihrer Unterschrift zur Vaterschaftsanerkennung ihre Zustimmung gibt. Der Familienstand der Kindesmutter ist von Bedeutung, da es unterschiedliche Voraussetzungen für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung gibt.

    Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung

    Auch schon während der Schwangerschaft kann beim Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden.
    Diese Art der Beurkundung ist zu empfehlen, da bei der Erstbeurkundung des Kindes gleich beide Elternteile auf der Geburtsurkunde eingetragen werden (nur bei ledigen, geschiedenen und verwitweten Müttern).

    Benötigte Unterlagen für eine Vaterschaftsanerkennung bzw. eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung

    Ledige Mutter

    • Geburtsurkunde der Mutter, Geburtsurkunde des Kindesvaters
    • Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten
    • ggf. Wohnsitzbescheinigung.


    Geschiedene Mutter: 

    • Unterlagen wie bei der ledigen Mutter und zusätzlich Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
    • ggf. begl. Abschrift aus dem Eheregister, ggf. begl. Familienbuchabschrift mit Scheidungsvermerk, Namensbescheinigung
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss.


    Getrennt lebende Mutter:

    • Unterlagen wie bei der ledigen Mutter und zusätzlich Eheurkunde, ggf. begl. Abschrift aus dem Eheregister, ggf. begl. Familienbuchabschrift
    • Nachweis des Scheidungsantrages bei Gericht
    • urkundliche Zustimmung des Ehemannes.

    Achtung: Die Vaterschaftsanerkennung wird erst wirksam nach Rechtskraft der Scheidung.


    Verwitwete Mutter: 

    • Geburtsurkunde der  Mutter
    • Geburtsurkunde des Kindesvaters
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten
    • ggf. Wohnsitzbescheinigung
    • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. begl. Abschrift aus dem Eheregister
    • Sterbeurkunde.


    Bei Auslandsbeteiligung sind gesonderte Dokumente vorzulegen. 

    Die Gebühr für die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft beträgt im Standesamt 30,00 €. Beim Jugendamt ist die Beurkundung gebührenfrei. Die Beurkundung der erforderlichen Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung durch die Kindesmutter, soweit sie nicht mit der Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft abgegeben wird, beträgt ebenfalls 30,00 €.  

    Gesetzliche Grundlage

    Gebührengesetz für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 § 3 Absatz 1 
    7. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 15.09.2022 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, 33. Jg. 2022, Teil II vom 26.09.2022, Nr. 6