Verkaufsoffene Sonntage

    Alle Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen befinden sich im Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz. Darin sind Ausnahmetatbestände geregelt, bei denen Verkaufsstellen auch an Sonntagen öffnen dürfen. Beispielsweise tritt eine Ausnahme ein, wenn die örtliche Ordnungsbehörde dies mittels einer ordnungsbehördlichen Verordnung festgesetzt hat.
    Bevor die Gemeindevertretung über eine solche beschließt, sind die örtlichen Gewerkschafts-  und Kirchenvertreter *innen sowie die IHK und der Handelsverband zu beteiligen bzw. anzuhören.

    Bei weiteren Fragen erteilt Ihnen das Ordnungsamt Auskunft.

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    Stadt Königs Wusterhausen

    Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

    Schlossstraße 3
    15711 Königs Wusterhausen

    Telefon: 03375 273-265
    ordnungsamt@stadt-kw.de