Wahlen & Wahltermine

    Wahl

    Wahl zum Europäischen Parlament

    Wann wird gewählt?

    Das Europäische Parlament wird in der Regel alle fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet am 09.06.2024 statt.

    Bundestagswahl

    Der Bundestag wird in der Regel alle vier Jahre neu gewählt. Die nächste Wahl zum 21. Bundestag findet voraussichtlich im Jahr 2025 statt.

    Landtagswahl

    Der brandenburgische Landtag wird in der Regel alle fünf Jahre neu gewählt. Die nächste Wahl zum 8. Landtag Brandenburg findet am 22.09.2024 statt.

    Kreistagswahl

    Der Kreistag Dahme-Spreewald wird in der Regel alle fünf Jahre neu gewählt. Die nächste Wahl findet am 09.06.2024 statt.

    Wahl zur Stadtverordnetenver-sammlung

    Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen wird in der Regel alle fünf Jahre neu gewählt. Die nächste Wahl findet am 09.06.2024 statt.

    Wahl der Ortsbeiräte

    Die Stadt Königs Wusterhausen hat acht Ortsteile, die alle durch Ortsbeiräte vertreten werden. Diese werden in der Regel alle fünf Jahre neu gewählt. Die nächsten Wahlen finden am 09.06.2024 statt.

    Wahl des Landrates / der Landrätin und des Bürgermeisters / Bürgermeisterin

    Landräte und Bürgermeister*innen werden unmittelbar durch die Wahlberechtigten als Wahlbeamte für 8 Jahre gewählt. Die nächste Landratswahl im Landkreis Dahme-Spreewald findet voraussichtlich im Jahr 2031 statt. Die nächste Wahl für das Amt des Bürgermeisters bzw.der Bürgermeisterin findet voraussichtlich im Jahr 2029 statt.

    Weiterführende Informationen

    Mitarbeit im Wahlvorstand

    © Reik Anton

    Die Mitwirkung von Wahlberechtigten in den Wahlvorständen ist für die Einhaltung der demokratischen Grundsätze in Deutschland überaus bedeutsam. Für diese wichtige ehrenamtliche Arbeit am Wahltag sucht die Stadt regelmäßig freiwillige Helfer*innen. Der Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher und deren Vertretung sowie schriftführenden Mitgliedern und den sogenannten Beisitzer*innen. 

    Die Mitglieder werden vor der Wahl geschult und so auf die verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet. Am Wahltag ist jederzeit eine Ansprechperson im Rathaus erreichbar. Für die Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld ausgezahlt. Die Höhe ist je nach Wahl unterschiedlich. Wer in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchte, kann sich bei der Stadt über das bereitgestellte Formular bewerben.

    Weibliche Person

    Michaela Ruddies

    • Wahlen / Statistik
    • Sitzungsdienst

    Schlossstraße 3
    15711 Königs Wusterhausen

    Tel.: 03375 273-230
    agv@stadt-kw.de
    wahlen@stadt-kw.de

    Weiterführende Links

    Beantragung von Briefwahlunterlagen

    Grundsätzlich sollen Wahlberechtigte ihre Stimmen am Wahltag im Wahllokal abgeben. Da dies aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich ist, können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. In diesem Fall erhält die wahlberechtigte Person den Stimmzettel, einen Wahlschein und Umschläge zum Versenden von Stimmzettel und Wahlschein. Der ausgefüllte Stimmzettel und unterschriebene Wahlschein ist so rechtzeitig zu übersenden, dass er bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Wahlleitung eingeht. Briefwahlunterlagen können über das Antragsformular, das mit der Wahlbenachrichtigung versandt wird, bei der Stadt beantragt werden. Alternativ können Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden, sobald die Funktion freigeschaltet ist.

    Volksbegehren

    Im Land Brandenburg wird den Einwohnerinnen und Einwohnern das Recht gewährt, sich durch Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide unmittelbar an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Soweit Volksbegehren angestrengt werden, können Einwohner*innen der Stadt ab 16 Jahre im Rathaus diese mit ihrer Unterschrift unterstützen. Auch die briefliche Eintragung ist nach Beantragung möglich.

    Schöffenwahlen

    Alle fünf Jahre werden bundesweit die Schöffen gewählt. Die Stadt Königs Wusterhausen sucht hierfür interessierte Einwohner*innen, die am Amtsgericht Königs Wusterhausen und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen tätig werden wollen.