Wiederannahme des Familiennamens/ Geburtsnamens

    Verwitwete oder rechtskräftig Geschiedene, können ihren Geburtsnamen oder den Namen, den sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben, wieder annehmen. Sie müssen dafür eine Erklärung im Standesamt abgeben. Die Erklärung, kann bei jedem Standesamt abgegeben werden und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Beurkundung beträgt 37,00 €.  

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Wohnsitzbescheinigung
    • Eheurkunde, ggf. begl. Abschrift aus dem Eheregister, ggf. begl. Abschrift aus dem Familienbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss
    • Sterbeurkunde

    Gesetzliche Grundlage

    Gebührengesetz für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 § 3 Absatz 1 
    7. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 15.09.2022 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, 33. Jg. 2022, Teil II vom 26.09.2022, Nr. 6