Sonderamtsblatt mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Königs Wusterhausen für das Haushaltsjahr 2022
Nachfolgend wird das Sonderamtsblatt mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Königs Wusterhausen für das Haushaltsjahr 2022 bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und ihre Anlagen liegen zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, während der üblichen Öffnungszeiten im Zimmer B 2.12 in der Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen aus.
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