Anliegerstraßenbau

    Es gehört zu den Aufgaben der Stadt Königs Wusterhausen, öffentliche Straßen, Plätze und Wege für alle Verkehrsteilnehmer*innen in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Neben dem planmäßigen Ausbau von Straßen gibt es eine Reihe von unbefestigten Anliegerstraßen, die auf Grund ihrer untergeordneten Verkehrsbedeutung erst langfristig zum Ausbau anstehen.

    Um  diese Straßen, die folglich auch nicht Bestandteil der Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Königs Wusterhausen sind,  frühzeitiger herstellen zu können, hat die Stadtverordnetenversammlung im April 2014 ein kommunales Sonderstraßenbauprogramm beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die das Verfahren des kommunalen Anliegerstraßenbaus  regelt.

    Danach werden seit 2018 jährlich finanzielle Mittel für das kommunale Sonderstraßenbauprogramm im Haushalt bereitgestellt. Eine entsprechende Prioritätenliste, die die Rang- und Reihenfolge der auszubauenden Straßen festlegt,  wurde unter Einbeziehung der Grundstückseigentümer erstellt und wird jährlich  aktualisiert. Abweichend hiervon wird das sog. Sandstraßenprogramm gemäß Beschluss Nr. 10-22-215 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen vom 20.02.2023 einmalig für die Jahre 2024 und 2025 unterbrochen. Die Baumaßnahmen, die im Haushaltsplan 2023 der Stadt Königs Wusterhausen  bis einschließlich 2023 enthalten sind, wurden bzw. werden den Gremien noch zur Abstimmung vorgelegt und – die Zustimmung des Hauptausschusses  zum jeweiligen Bauprogramm vorausgesetzt - in den Jahren 2024 und 2025 bauseitig umgesetzt. Die Planungen für die ursprünglich ab 2024  vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen werden  dann erst im Jahre 2026 beauftragt.“ 

    Die Abrechnung der Baumaßnahmen wird nach bundesdeutschem Recht (BauGB) und auf Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung  der Stadt Königs Wusterhausen erfolgen. Ein "Umschwenken" vom kommunalen Sonderstraßenbauprogramm zum privat finanzierten Straßenbau wird unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

    Ansprechpartnerinnen

    Weibliche Person

    Kerstin Schumacher

    • Sachgebietsleiterin Bauverwaltung

    Schlossstraße 3
    15711 Königs Wusterhausen

    Tel.: 03375 273-320
    kerstin.schumacher@stadt-kw.de