2. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen
Beteiligung der Öffentlichkeit zur 2. Änderung der Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) über die Richtzahlen zu Krankenhäusern von überörtlicher Bedeutung für den Stellplatzbedarf im übrigen Stadtgebiet von Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss Nr. 61-26-247 in ihrer Sitzung am 06.07.2026 die 2. Änderung der Stellplatzsatzung beschlossen und den Entwurf der Änderung gebilligt.
Vor dem Erlass der Satzung über die 2. Änderung der Stellplatzsatzung ist der Öffentlichkeit gemäß § 87 (8) der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der derzeit gültigen Fassung Gelegenheit zur Stellungname innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben.
Änderung der Richtzahlen für den Stellplatzbedarf im übrigen Stadtgebiet
| Nr. | Nutzungsarten | Zahl der Stellplätze |
|---|---|---|
7 | Krankenanstalten | Zelle 3 |
7.1 | Krankenhäuser von überörtlicher Bedeutung , Privatkliniken, Universitätskliniken | 1 je 2 Betten |
Begründung
Derzeit gilt die Stellplatzsatzung vom 18.05.2005 zur Ermittlung des Stellplatzbedarfes für Krankhäuser von überörtlicher Bedeutung. Gemäß den Anlagen der Stellplatzsatzung gilt nach Nr. 7.1 für Krankenhäuser mit überörtlicher Bedeutung eine Richtzahl von einem Stellplatz je drei Krankenhausbetten. Diese Richtzahl ist unter heutigen Gesichtspunkten nicht mehr zeitgemäß. Es wird eine Richtzahl von einem Stellplatz je zwei Krankenhausbetten empfohlen. Ein Grund für die Anpassung der Stellplatzsatzung für "Krankenhäuser mit überörtlicher Bedeutung" ist die durch den Gesetzgeber erhöhte Mitarbeiterzahl der Pflegekräfte je Krankenhausbett.
Seit 2019 haben Krankenhäuser in sogenannten pflegesensitiven Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) einzuhalten, um ein pflegerisches Mindestversorgungsniveau auf den Stationen sicherzustellen.
Mit der Anpassung der Richtzahl gehen nachstehende Vorteile einher:
- Durch die Schaffung privater Parkmöglichkeiten (auf dem Betriebsgelände) soll die Infrastruktur entlastet und der Parksuchverkehr reduziert werden.
- Weniger parkende Fahrzeuge auf Straßen und Bürgersteigen erhöhen die Sicht und die allgemeine Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
- Durch die zentralisierte Regelung wird ein geordnetes und rechtlich sicheres Parken gewährleistet.
Ziel der Änderung ist die Parkplatzsituation von Krankenhäusern zu verbessern.
Die Dokumente zur 2. Änderung der Stellplatzsatzung in der Stadt Königs Wusterhausen sind im Zeitraum vom 06.08. bis einschließlich 11.09.2026 auf der Webseite der Stadt veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme bei der Stadt Königs Wusterhausen (Stadtverwaltung Königs Wusterhausen - Haus C, Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Raum 0.15, Scheederstraße 2, 15711 Königs Wusterhausen) möglich. Die Dokumente können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag:
10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag:
10.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
10.00 bis 12.00 Uhr
Weiterhin wird die Möglichkeit angeboten, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Telefonnummer 03375 273-193 oder per E-Mail an stadtentwicklung @stadt-kw.de.
Hinweis:
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit können Bedenken und Anregungen zur 2. Änderung der Stellplatzsatzung wie folgt vorgebracht werden:
- schriftlich an die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Scheederstraße 2, 15711 Königs Wusterhausen,
- zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Scheederstraße 2, 15711 Königs Wusterhausen,
- in elektronischer Form per E-Mail an stadtentwicklung@stadt-kw.de.
Die Stellungnahmen sollen nur die 2. Änderung der Stellplatzsatzung betreffen.
Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zur geplanten Satzungsänderung zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verarbeitet die Stadt Königs Wusterhausen personenbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung des Satzungsänderungsverfahrens zur Bearbeitung sowie zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erforderlich ist.
