Aktuelle Beteiligungsverfahren

    Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 02/22 "Quartier am Möllenzugsee" im Ortsteil Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.

    Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 04.10.2022 mit Beschluss Nr. 61-22-089 die Aufstellung des Bebauungsplans 02/22 „Quartier am Möllenzugsee“ im Ortsteil Niederlehme beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt.

    Bauleitplanung

    Die beiden Instrumente, auf die die Gemeinde bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer städtebaulichen Ideen zurückgreifen kann, sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

    Der Flächennutzungsplan (FNP) als erste Stufe im zweistufigen System gibt in groben Zügen die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke im Gemeindegebiet vor. Er dokumentiert eine Zielvorstellung und entfaltet keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten.

    Der Bebauungsplan (B-Plan) als zweite Stufe legt für einen begrenzten Bereich des Gemeindegebietes detailliert fest, welche Nutzungen (z. B. allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Verkehrs- oder Grünfläche) auf den betreffenden Flächen zulässig sind. Er besitzt den Status einer Satzung und ist für Dritte rechtsverbindlich.

    Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch geregelt. Die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Auf der Grundlage eines Vorentwurfs oder eines städtebaulichen Konzeptes werden die Bürger*innen frühzeitig über die Ziele der Planung informiert und aufgerufen, Anregungen zur Planung einzubringen. Die Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung über die Planinhalte.

    Nach der frühzeitigen Beteiligung der Bürger*innen ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs (in der Regel auf die Dauer eines Monats) das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Stadtverordnetenversammlung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird als sogenannter Abwägungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Bürger*innen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden über den Abwägungsbeschluss informiert.

    Konzepte

    INSEK – Integriertes Stadtentwicklungskonzept

    Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) besitzt eine zentrale Funktion für die weitere Entwicklung der Stadt und ihrer Ortsteile. Neben den räumlichen Schwerpunkten der Stadtentwicklung wurden und werden Projekte unterschiedlichster Handlungsfelder städtischer Entwicklung – u.a. Wohnen, Wirtschaft, Infrastruktur, Bildung, Kultur und Soziales – definiert und umgesetzt.

    Einzelhandelskonzept

    Im Jahr 2011 stellte die Stadt ihr erstes Einzelhandelskonzept auf und schrieb dieses von 2018 bis 2019 fort. Dabei werden die wesentlichen Aussagen wie die Definition und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, die Königs Wusterhausener Sortimentsliste, Branchen- und Standortpotenziale sowie Entwicklungsziele überprüft und ggf. weiterentwickelt.

    Innenstadtentwicklungskonzept

    Die Ausbildung eines kompakten, funktionsstarken und belebten Stadtzentrums war wegen der Berlinnähe, der historischen Siedlungsentwicklung und der räumlichen Stadtstruktur seit jeher mit Problemen behaftet.

    Umsetzungskonzeption für ein intermodales Mobilitätsangebot

    Ziel dieser Umsetzungskonzeption ist es, eine Projektskizze für den Aufbau und den Betrieb eines elektrischen Car- und Bikesharing-Systems für die Stadt Königs Wusterhausen zu erstellen. Hierbei beleuchtet die Umsetzungskonzeption innovative und zukunftsfähige Mobilitätsangebote, verkehrsmittelübergreifende Infrastruktur in Form von Mobilitätsstationen sowie die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten, um intermodales Verkehrsverhalten im Stadtgebiet zu fördern.

    Verkehrskonzept

    Das hier vorliegende Verkehrskonzept Stadtzentrum widmet sich in enger Verzahnung mit dem Innenstadtentwicklungskonzept den besonderen verkehrlichen Problemen und Potenzialen. Diese wurden mit den betroffenen Akteuren vor Ort analysiert und diskutiert. Darüber hinaus wurden gemeinsam Handlungsempfehlungen entwickelt.

    Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie

    Vor dem Hintergrund des starken Bevölkerungswachstums vieler Städte und Gemeinden im Berliner Umland hat das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg, alle wachsenden Kommunen im Berliner Umland aufgefordert, eine kommunale wohnungspolitische Umset-zungsstrategie (WUS) zu erarbeiten.

    Städtebauförderung

    Städtebauförderung "Lebendige Zentren"

    Im Jahr 2018 konnte sich die Stadt Königs Wusterhausen mit der Aufnahme im Programm "Aktive Stadt- und Ortstteilzentren", seit 2020 "Lebendige Zentren", weitere Städtebaufördermittel sichern.

    Entwicklung "Königspark"

    Im „Königspark“ soll Raum für die städtische und soziale Infrastruktur wie eine neue Feuerwache, einen Bildungscampus mit Schule, Kindergärten, medizinische Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitflächen geschaffen werden. Hier orientiert sich die DLE am Leitbild der 15-Minuten-Stadt, welche durch die Realisierung kurzer Wege ökonomische und ökologische Effizienz herstellt.

    Entwicklung Funkerberg

    Der Funkerberg beschreibt eine ca. 130 ha große Fläche im nordwestlichen Stadtgebiet von Königs Wusterhausen. Mit seinen 210 m Höhe ist der Funkerberg eine weithin sichtbare Landmarke. Nördlich grenzen an den Funkerberg die Autobahn A10 Berliner Ring und das A10-Center der Nachbargemeinde Wildau an.

    Geoportal