Stadtentwicklung

    Bauleitplanung

    Die beiden Instrumente, auf die die Gemeinde bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer städtebaulichen Ideen zurückgreifen kann, sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

    Der Flächennutzungsplan (FNP) als erste Stufe im zweistufigen System gibt in groben Zügen die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke im Gemeindegebiet vor. Er dokumentiert eine Zielvorstellung und entfaltet keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten.

    Der Bebauungsplan (B-Plan) als zweite Stufe legt für einen begrenzten Bereich des Gemeindegebietes detailliert fest, welche Nutzungen (z. B. allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Verkehrs- oder Grünfläche) auf den betreffenden Flächen zulässig sind. Er besitzt den Status einer Satzung und ist für Dritte rechtsverbindlich.

    Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch geregelt. Die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Auf der Grundlage eines Vorentwurfs oder eines städtebaulichen Konzeptes werden die Bürger*innen frühzeitig über die Ziele der Planung informiert und aufgerufen, Anregungen zur Planung einzubringen. Die Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung über die Planinhalte.

    Nach der frühzeitigen Beteiligung der Bürger*innen ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs (in der Regel auf die Dauer eines Monats) das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Stadtverordnetenversammlung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird als sogenannter Abwägungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Bürger*innen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden über den Abwägungsbeschluss informiert.

    Aktuelle Beteiligungsverfahren

    - Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (V+E-Plan) "Wohnanlage Fürstenwalder Weg 10" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen.

    Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 27.05.2024 mit Beschluss Nr. 61-24-095 den Entwurf zur Aufhebung des V+E-Planes "Wohnanlage Fürstenwalder Weg 10" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen beschlossen. 

    Die Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf zur Aufhebung des V+E-Planes "Wohnanlage Fürstenwalder Weg 10" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen  erfolgt in der Zeit vom 29. Juni 2024 bis einschließlich 30. Juli 2024.

    - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01/22 "Herrenhaus Zeesen" im OT Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen

    Die Beteiliung der Öffentlichkeit mit dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01/22 "Herrenhaus Zeesen" im OT Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen erfolgt in der Zeit vom 29. Juni 2024 bis einschließlich 15. Juli 2024.

    Konzepte

    Städtebauförderung

    Städtebauförderung "Lebendige Zentren"

    Im Jahr 2018 konnte sich die Stadt Königs Wusterhausen mit der Aufnahme im Programm "Aktive Stadt- und Ortstteilzentren", seit 2020 "Lebendige Zentren", weitere Städtebaufördermittel sichern.

    Entwicklung "Königspark"

    Im „Königspark“ soll Raum für die städtische und soziale Infrastruktur wie eine neue Feuerwache, einen Bildungscampus mit Schule, Kindergärten, medizinische Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitflächen geschaffen werden. Hier orientiert sich die DLE am Leitbild der 15-Minuten-Stadt, welche durch die Realisierung kurzer Wege ökonomische und ökologische Effizienz herstellt.

    Entwicklung Funkerberg

    Der Funkerberg beschreibt eine ca. 130 ha große Fläche im nordwestlichen Stadtgebiet von Königs Wusterhausen. Mit seinen 210 m Höhe ist der Funkerberg eine weithin sichtbare Landmarke. Nördlich grenzen an den Funkerberg die Autobahn A10 Berliner Ring und das A10-Center der Nachbargemeinde Wildau an.

    Geoportal