Keine Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Garagen ab dem 01.01.2023
Im aktuell gültigem Garagennutzungsvertrag ist eine Erhöhung des Nutzungsentgeltes um die gesetzliche Umsatzsteuer ab 01.01.2021 gemäß der gültigen Neuregelung des §2b Umsatzsteuergesetz vereinbart worden. Diese Übergangsregelung wurde bereits um zwei Jahre verlängert.
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