Hochbau
Stadt Königs Wusterhausen
In der Stadt Königs Wusterhausen wird stetig gebaut. Schließlich gibt es einen regen Zuwachs an Einwohner*innen sowie zahlreiche Kindergärten, Horte, Schulen und andere öffentlichen Gebäude, die von der Stadt gebaut und instand gehalten werden. Einige dieser Bauprojekte werden Ihnen hier näher vorgestellt.
Tiefbau
Stadt Königs Wusterhausen
Die Stadt Königs Wusterhausen ist Baulastträger*in der öffentlichen Straßenflächen (ausgenommen sind Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und übernimmt damit für alle technischen Anlagen auf diesem Gebiet die erforderlichen Aufgaben.
Schadenmeldung
Sie haben Straßenschäden oder kaputte öffentliche Anlagen entdeckt und wollen diese an die Stadt melden? Nutzen Sie dazu gern unser Kontaktformular über "Mein Anliegen" oder kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung.
Straßenbeleuchtung
Sie haben eine defekte Straßenlaterne oder einen großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung entdeckt? Bitte informieren Sie uns:
Aktuelle Baumaßnahmen Tiefbau
Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen und in Kürze anstehenden städtischen Bauvorhaben im Bereich ,,Tiefbau“. Bei den Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um Bauleistungen zum Straßen- und Wegebau, zur Straßenbeleuchtung, Regenentwässerung sowie zu Ingenieurbauwerken (u. A. Brücken).
Abgeschlossene Baumaßnahmen Tiefbau
Sonstige Baumaßnahmen
Errichtung eines Kunstrasenplatzes im OT Zeesen Stand 18.08.2023
Zur Gewährleistung eines ganzjährigen Trainingsbetriebs und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Mitgliederzahlen einschließlich der geplanten zukünftigen sportlichen Spartenentwicklung besteht Bedarf an einem Kunstrasengroßspielfeldes (105 m x 68 m) mit entsprechender Trainingsbeleuchtung.
Der neu zu errichtende Kunstrasenplatz soll auf dem Grundstück der Stadt Königs Wusterhausen, Karl-Liebknecht-Straße 156, 15711 Königs Wusterhausen, entstehen. Als Pächter ist der FSV Eintracht KW 1910 e.V. vorgesehen.
Die Leistungsphasen sollen stufenweise beuaftragt werden:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-3
Stufe 2: Leistungsphasen 4-7
Stufe 3: Leistungsphasen 8-9
Die Sportanlage soll den Anforderungen des Vereins- und Schulsports entsprechen.
Stand 05.05.2023:
Die Aufgabenstellung der Planungsleistung (Freianlagen, Flutlichtanlage) ist fertiggestellt. Geplante Ausführungszeit der Planungsleistung vom 01.07.2023 bis 15.12.2023.
Stand 18.08.2023:
Die Planungsleistung Freianlagen und Flutlichtanlage ist mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Dioe Beauftraung der Leistugnshpasen 4 - 9 bleibt optional.
Weiterhin ist die Ergänzung der vorliegenden Voruntersuchung aus dem Jahr 2018 hinsichtlich des Baugrundes beauftragt. Die Arbeiten zu den ergänzenden Baugrunduntersuchungen wurden aufgenommen.
Anliegerstraßenbau
Städtischer Anliegerstraßenbau
Es gehört zu den Aufgaben der Stadt Königs Wusterhausen, öffentliche Straßen, Plätze und Wege für alle Verkehrsteilnehmer*innen in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Neben dem planmäßigen Ausbau von Straßen gibt es eine Reihe von unbefestigten Anliegerstraßen, die auf Grund ihrer untergeordneten Verkehrsbedeutung erst langfristig zum Ausbau anstehen.
Privat finanzierter Straßenbau
Der privat finanzierte Straßenbau ist eine Möglichkeit, den Straßenausbau in kürzeren Zeiträumen umzusetzen. Dabei erklären sich Anlieger*innen einer unbefestigten Straße oder Dritte bereit, neben den Anliegerbeiträgen auch den kommunalen Anteil am Straßenbau zu übernehmen.
Privat Bauen
Bauantrag
Straßensondernutzung bei Baumaßnahmen
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Nutzung öffentlichen Straßenlandes für Baumaßnahmen ist eine Genehmigung zur Sondernutzung einzuholen.
Wichtig: Das Aufstellen von Verkaufständen etc. sind beim Amt für Ordnung und Sicherheit zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 14 Tage nach Posteingang, max. 4 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag mit Angaben zu Ort, Art und Dauer der Nutzung sowie zu den damit verbundenen Verkehrseinschränkungen. Der Antrag sollte etwa 4 Wochen vor Baubeginn vorliegen.
Gebühren
Die zu entrichtenden Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung und der Sondernutzungssatzung.