Klimaschutz
Die Hauptursache für die globale Erderwärmung ist die Verbrennung fossiler Energieträger und der damit verbundene Ausstoß von Kohlendioxid (CO2). Der Klimawandel beeinflusst das Leben unserer und künftiger Generationen. CO2, Methan, Lachgas sind langlebige Treibhausgase, die sich in der Erdatmosphäre anreichern und dadurch noch Jahrzehnte zum Treibhauseffekt beitragen werden.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Auch Königs Wusterhausen unterstützt dieses Ziel und übernimmt Verantwortung für den Klimaschutz im eigenen Wirkungskreis.
Kommunale Wärmeplanung Königs Wusterhausen
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, das die Wärmeversorgung in Königs Wusterhausen vorausschauend, klimafreundlich und wirtschaftlich gestalten soll. Ziel ist ein langfristiger Plan, der den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 aufzeigt. Unterstützt wird die Stadt bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung durch die Firma Megawatt
Kernziele der Wärmeplanung bis 2025
Die Stadt Königs Wusterhausen verfolgt mit der Wärmeplanung mehrere zentrale Ziele, die eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Wärmeversorgung gewährleisten sollen:
Klimafreundliche Wärmeversorgung
Schrittweiser Ausstieg aus fossilen Energien und starker Ausbau erneuerbarer Wärmequellen
Versorgungssicherheit
Verlässliche und bezahlbare Wärme für alle Bürger'*innen
Soziale Gerechtigkeit
Langfristig stabile und faire Wärmekosten
Regionale Wertschöpfung
Nutzung lokaler Energiequellen und Stärkung der Wirtschaft vor Ort
Kommunale Unabhängigkeit
Verringerung der Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen
Der Ablauf der Wärmeplanung
Der Prozess zur Erstellung des Wärmeplans dauert etwa 12 Monate (geplant bis Mitte 2026) und gliedert sich in vier Hauptphasen:
- Bestandsaufnahme
Analyse der aktuellen Wärmeversorgung ( Wie wird derzeit geheizt?) - Bedarfsprognose
Ermittlung wie sich der Wärmebedarf bis 2045 entwickeln wird (z.B. durch Sanierungen oder Bevölkerungswachstum) - Prüfung von Alternativen
Vergleich möglicher Wärmeversorgungsoptionen (z.B. Fernwärme, Wärmepumpen, Geothermie) nach Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit - Entwicklung des Wärmeplans
Erstellung des langfristigen umsetzbaren Plans mit konkreten Maßnahmen und Szenarien für die Wärmewende
Zeitlicher Rahmen und Beteiligung
Die Beteiligung verschiedener Gruppen ist ein wichtiger Bestandteil des Prozesses:
- Ausschussbeteiligung: Beratungen und Abstimmung in den politischen Gremien
- Fachbeirat Wärme: Austausch mit Experten aus der Energie- und Wohnungswirtschaft sowie Großgewerbe
- Öffentlichkeit: Frühzeitige Einbindung und Information der Bürger*innen durch Veranstaltungen und bei Bedarf zusätzlichen Bürgersprechstunden
Der Wärmeplan muss gemäß Wärmeplanungsgesetz spätestens bis zum 30. Juni 2028 fertiggestellt sein. Königs Wusterhausen hat bereits im Juni 2025 begonnen und peilt eine Fertigstellung Mitte 2026 an.
Fahrplan für die Ausschussbeteiligung
15. September 2025
Einführung in die Kommunale Wärmeplanung und Vorstellung der Vorgehensweise
November 2025
Präsentation der Bestands- und Potenzialanalyse
März 2026
Vorstellung / Diskussion des Entwurfs des Wärmeplans
Juni 2026
Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung
Zusammenkommen des Fachbeirates
17. September 2025
Einführung in die Kommunale Wärmeplanung und Vorstellung der Vorgehensweise
5. November 2025
Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse
Dezember 2025
Ergebnisse des Zielszenarios
Januar 2025
Workshop zu Maßnahmen
Weitere Termine und nähere Informationen hierzu werden rechtzeitig veröffentlicht.
Ansprechpartner
Bedeutung für Gebäudeeigentümer
Der kommunale Wärmeplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer. Sie können künftig im Plan nachlesen, welche Heiztechnologien im jeweiligen Gebiet von Königs Wusterhausen als die beste und zukunftsfähigste Lösung angesehen werden. Dies bietet Orientierung für anstehende Investitionen in Heizsysteme.
Der Beschluss und die Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans löst keine vorzeitige Geltung der 65-Prozent-Regel nach dem Gebäudeenergiegesetz aus.
Dazu wäre ein eigenständiger Satzungsbeschluss nach § 26 WPG erforderlich. Ohne einen solchen Satzungsbeschluss bleibt der kommunale Wärmeplan, einschließlich aller Gebietsdarstellungen, eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung ohne Außenwirkung.
Abfall
Mitarbeiter des Städtischen Betriebshofs unterstützen beim Frühjahrsputz
Lärmaktionsplan Königs Wusterhausen
Für die Stadt Königs Wusterhausen wird ein Lärmaktionsplan der zweiten Stufe nach EG-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 25. Juni 2002) erstellt. Ziel der Lärmaktionsplanung (LAP) ist es, die Lärmbelastungen zu senken und die Lebensqualität in der Stadt Königs Wusterhausen zu erhöhen. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.
Natur
Mitten im beliebten Reisegebiet "Dahme-Seenland" punktet Königs Wusterhausen bei Einwohner*innen und Tourist*innen gleichermaßen mit seinen zahlreichen Gewässern und Wäldern. Die Ortsteile bieten viele Erholungsmöglichkeiten, die zum Entspannen und Verweilen einladen.

