Richtlinie zur Vergabe von Mitteln der Innenstadtförderung
Zur weiteren Stärkung der Funktionen in der Innenstadt Königs Wusterhausens hat der Bürgermeister eine Richtlinie erarbeiten lassen, die es erlaubt, städtische Fördermittel an Akteure der Innenstadt auszureichen. Dabei orientiert sich die Förderung am System des Verfügungsfonds. Die Fördersumme besteht dabei vollständig aus städtischen Eigenmitteln, die Förderquote beträgt 50%. Die Stadtverordnetenversammlung hat diese Richtlinie am 10.07.2018 angenommen, sodass sie der Bürgermeister am 12.07.2018 in Kraft setzen konnte.
Die Beantragung der Fördermittel ist ganzjährig möglich und richtet sich nach den Voraussetzungen der Richtlinie. Ausgereicht werden die Mittel, nachdem die Anträge im Entscheidungsgremium beraten wurden.