Artenschutz
Zahlreiche wild lebende Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Dies liegt vor allem an der zunehmenden Lebensraumzerstörung durch den Menschen, aber auch an der immer größer werdenden Nachfrage nach exotischen Haustieren.
Streng geschützte Tiere und Pflanzen bzw. von diesen stammende Teile und Erzeugnisse dürfen nur vermarktet werden, wenn das Landesumweltamt Brandenburg dies durch die Erteilung einer EU-Bescheinigung (früher: CITES-Bescheinigung) genehmigt hat.
Die Haltung von Tieren besonders geschützter Arten ist dem Landesumweltamt Brandenburg schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind Belege des Vorbesitzers, Rechnungen, Lieferscheine oder amtliche Bescheinigungen mit Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft und Kennzeichen der Tiere beizufügen.
Fragen zum Schutz bestimmter Wildtierarten (auch Vögel) oder Feststellungen unerlaubter Einwirkungen auf diese, sind zu richten an:
Fragen zu Waldtieren sind zu richten an: