Wasservogel sitzt auf Holzpier

Artenschutz

Zahlreiche wild lebende Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Dies liegt vor allem an der zunehmenden Lebensraumzerstörung durch den Menschen, aber auch an der immer größer werdenden Nachfrage nach exotischen Haustieren.

Streng geschützte Tiere und Pflanzen bzw. von diesen stammende Teile und Erzeugnisse dürfen nur vermarktet werden, wenn das Landesumweltamt Brandenburg dies durch die Erteilung einer EU-Bescheinigung (früher: CITES-Bescheinigung) genehmigt hat.

Die Haltung von Tieren besonders geschützter Arten ist dem Landesumweltamt Brandenburg schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind Belege des Vorbesitzers, Rechnungen, Lieferscheine oder amtliche Bescheinigungen mit Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft und Kennzeichen der Tiere beizufügen.

Landesumweltamt Brandenburg

Referat Ö2 - Natura 2000, Arten- und Biotopschutz


Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke

Tel: 033201 442-0

Fragen zum Schutz bestimmter Wildtierarten (auch Vögel) oder Feststellungen unerlaubter Einwirkungen auf diese, sind zu richten an:  

Lgo Landkreis Dahme-Spreewald
Landkreis Dahme-Spreewald

Untere Naturschutzbehörde


Beethovenweg 14
15907 Lübben

Telefon: 03546/20-2436

Fragen zu Waldtieren sind zu richten an:

Lgo Landkreis Dahme-Spreewald
Landkreis Dahme-Spreewald

Untere Jagd- und Fischereibehörde


Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Telefon: 03546 20-1507
Telefon: 03546 20-1505

Fax: 03546 - 201555
E-Mail: ordnungsamt@dahme-spreewald.de