Ausnahmen zur Straßenverkehrsordnung / verkehrsrechtliche Anordnungen
Der Erlass von Ausnahmen der Straßenverkehrsordnung oder von verkehrsrechtlichen Anordnungen zum Aufstellen oder zum Entfernen von Verkehrszeichen und/oder Markierungen (gemäß der Straßenverkehrsordnung) erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde. Die Untere Straßenverkehrsbehörde ist der Landkreis Dahme-Spreewald.