Barrierefreiheitserklärung
Stand 24.06.2025
Die Stadt Königs Wusterhausen ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BbgBITV) vom 17.09.2019 (GVBl.II/19 [Nr. 75]) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Diese Internetseite ist teilweise barrierefrei im Sinne der geltenden Vorschriften zur barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV in Verbindung mit der BITV 2.0). Es bestehen noch Barrieren, die nachfolgend aufgeführt werden.
Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
Es fehlen noch einige Alt-Attribute für Bilder, Bedienelemente und Layout-Grafiken.
Es fehlen Informationen in Gebärdensprache.
Es fehlen Texte in Leichter Sprache.
Ältere Datentabellen sind eventuell nicht korrekt gegliedert.
Ältere Artikel sind eventuell nicht korrekt gegliedert.
Nicht alle der angebotenen Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
Einige eingebundene Videos haben keine Audiodeskription oder vollständige Untertitel.
Anderssprachige Abschnitte sind teils nicht korrekt ausgezeichnet.
Die Einbindung von CZ-Kita-Portal ist nicht barrierefrei.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern.
Methodik der Bewertung
Diese Erklärung wurde auf Basis einer externen Prüfung gemäß den Anforderungen der BITV 2.0 erstellt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt. Die letzte Überprüfung erfolgte am 24.06.2025.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte unter presse@stadt-kw.de oder telefonisch unter +49 3375 273 331
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
