Barrierefreiheitserklärung

Stand 24.06.2025

Die Stadt Königs Wusterhausen ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BbgBITV) vom 17.09.2019 (GVBl.II/19 [Nr. 75]) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Diese Internetseite ist teilweise barrierefrei im Sinne der geltenden Vorschriften zur barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV in Verbindung mit der BITV 2.0). Es bestehen noch Barrieren, die nachfolgend aufgeführt werden.

Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:

  • Es fehlen noch einige Alt-Attribute für Bilder, Bedienelemente und Layout-Grafiken.

  • Es fehlen Informationen in Gebärdensprache.

  • Es fehlen Texte in Leichter Sprache.

  • Ältere Datentabellen sind eventuell nicht korrekt gegliedert.

  • Ältere Artikel sind eventuell nicht korrekt gegliedert.

  • Nicht alle der angebotenen Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.

  • Einige eingebundene Videos haben keine Audiodeskription oder vollständige Untertitel.

  • Anderssprachige Abschnitte sind teils nicht korrekt ausgezeichnet.

  • Die Einbindung von CZ-Kita-Portal ist nicht barrierefrei.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern.

Methodik der Bewertung

Diese Erklärung wurde auf Basis einer externen Prüfung gemäß den Anforderungen der BITV 2.0 erstellt.

 Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt. Die letzte Überprüfung erfolgte am 24.06.2025.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte unter presse@stadt-kw.de oder telefonisch unter +49 3375 273 331

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Durchsetzungsstelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz  

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen


Henning-von-Tresckow-Straße 2-3
14467 Potsdam