Beantragung eines Betreuungsplatzes
Grundsätzlich erfolgt die Antragstellung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes sowie bedarfsergänzender Angebote für Kitas und Horte in freier und städtischer Trägerschaft sowie für Kindertagespflegestellen bei der Stadtverwaltung im Sachgebiet Bildung und Familie.
Der Antrag kann postalisch sowie per E-Mail eingereicht werden.
Formulare zur Beantragung eines Betreuungsplatzes
Kita-Anträge können auch online gestellt werden. Sobald ein Nutzerkonto angelegt worden ist, können Sie alle Daten online eingeben sowie die benötigten Nachweise hochladen. Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht worden sind, müssen der Antrag oder andere Unterlagen nicht in Papierform nachgereicht werden. Das weitere Verfahren läuft wie bisher: Die Personensorgeberechtigten erhalten nach Absenden des Antrags und nach Prüfung durch die jeweilige Sachbearbeitung ein Eingangsschreiben und ggf. den Bescheid über Betreuungszeiten postalisch.