Beantragung von Briefwahlunterlagen

    Grundsätzlich sollen Wahlberechtigte ihre Stimmen am Wahltag im Wahllokal abgeben. Da dies aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich ist, können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. In diesem Fall erhält die wahlberechtigte Person den Stimmzettel, einen Wahlschein und Umschläge zum Versenden von Stimmzettel und Wahlschein. Der ausgefüllte Stimmzettel und unterschriebene Wahlschein ist so rechtzeitig zu übersenden, dass er bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Wahlleitung eingeht. Briefwahlunterlagen können über das Antragsformular, das mit der Wahlbenachrichtigung versandt wird, bei der Stadt beantragt werden. Alternativ können Briefwahlunterlagen auch über den untenstehenden Link online beantragt werden.