Beitragsfinanzierter Straßenbau
Zum beitragsfinanzierten Straßenbau gehören:
- die erstmalig endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen gemäß Baugesetzbuch (BauGB), die - analog dem kommunalen Anliegerstraßenbau (sogenannte Sandstraßen) der Beitragspflicht gemäß der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Königs Wusterhausen unterliegen.
- die Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung von Anlagen gemäß dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG Bbg.), die der Beitragspflicht gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Königs Wusterhausen unterliegen. Seit dem 01.01.2019 müssen jedoch nicht mehr die Eigentümerinnen und Eigentümer die Straßenbaubeiträge finanzieren, sondern das Land Brandenburg erstattet den Kommunen den Beitragsausfall.